16.03.2023

Beratungsatlas informiert über regionale Teilhabeberatung

Die Fachstelle Teilhabeberatung informiert in einem Beratungsatlas über die bundesweit rund 500 Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Der Atlas wurde neu angelegt, sodass Ratsuchende zu allen Themen rund um Rehabilitation und Teilhabe deutschlandweit eine Beratung finden können.

In einer Suche im Beratungsatlas lässt sich nach Bundesländern und Postleitzahlen filtern, nach bestimmten Stichworten über die Freitextsuche, ebenso nach Beratungen in Deutscher Gebärdensprache. Die Beratungsstellen geben außerdem ihre besonderen Kompetenzen an.

Die Beratungslandschaft rund um die EUTB hat sich mit Beginn dieses Jahres geändert, berichtet die Fachstelle Teilhabeberatung. Aus der zuwendungsrechtlichen Förderung für die EUTB wurde ein per Rechtsverordnung gewährter Zuschuss, der die Weiterführung der EUTB gewährleisten soll. Das Team der Fachstelle bleibt dabei die Konstante für die Beratungsstellen. Ein besonderer Aspekt der EUTB ist die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer Counseling).

Die Fachstelle unterstützt die regionalen Beratungsangebote der EUTB fachlich und organisatorisch. Die EUTB-Beratenden können sich mit sozialrechtlichen, sozialpädagogischen und sozialmedizinischen Fragestellungen an die ihnen zugeordneten Beratenden aus den Regionalteams der Fachstelle wenden. Darüber hinaus berät die Fachstelle Teilhabeberatung rund um das Thema Barrierefreiheit und unterstützt bei Fragen zu Qualität und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Förderrichtlinie des Bundes zur EUTB schränkt die Beratung und Begleitung Betroffener allerdings ein durch die Vorgabe: „Eine rechtliche Beratung sowie eine Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht geleistet.“ Dies kritisiert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge: „Der Kern des Peer Counseling wird dadurch ausgehöhlt, nämlich die Unabhängigkeit und die Beratung im Sinne der Ratsuchenden. Viele wenden sich erst an eine Beratungsstelle, wenn sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben.“ Einige Sozialverbände wie der SoVD oder VdK beraten Mitglieder bei sozialrechtlichen Problemen.

Hintergrund

Mit der Reform des SGB IX wurde auch die gesetzliche Grundlage für ein neues Angebot der Beratung für Menschen mit (drohenden) Behinderungen geschaffen: die EUTB.. Diese wird gemäß § 32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Der Bund stellt 2023 für die Förderung 65 Millionen Euro zur Verfügung. Die EUTB hat zum Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen zu stärken. Sie berät ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer.

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(Quellen: Fachstelle Teilhabeberatung - umgesetzt durch die gsub Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH, www.umsetzungsbegleitung-bthg.de / Deutscher Verein für öffentliche und Private Fürsorge e. V. )