02.05.2019

Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern fordern Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben bei ihrer Konferenz am 20. und 21. März 2019 in Düsseldorf die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in den Blick genommen. In ihrer gemeinsamen „Düsseldorfer Erklärung“ formulierten sie sechs Forderungen für eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung.

In die NRW-Landeshauptstadt eingeladen hatte die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf. „An vielen Stellen ist es den Menschen mit Behinderungen noch immer nicht möglich, gleichberechtigt an der gesundheitlichen Versorgung teilzuhaben. Hier muss dringend gehandelt werden, um eine inklusive Gesundheitsversorgung zu erreichen und zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen“, erklärte die Gastgeberin.

Ergänzend betonte der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel: „Bei der Wahl des eigenen Arztes darf niemand behindert werden. In der Realität gibt es jedoch – neben der strukturellen medizinischen Unterversorgung beispielsweise im ländlichen Raum – viel zu wenige barrierefreie Arztpraxen. Und damit meine ich nicht nur bauliche Barrieren in der Praxis. Viele Ärztinnen und Ärzte sind schlecht erreichbar, weil es zum Beispiel keinen Fahrstuhl oder keine taktilen Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderungen gibt. Die erste Barriere ist häufig schon die Internetseite, die nicht barrierefrei zugänglich ist.“

Konsens der Beteiligten war, dass der Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie bei jedem anderen Menschen gewährleistet werden müsse.

Vor diesem Hintergrund haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern sechs Forderungen formuliert, um eine inklusivere Gesundheitsversorgung zu erreichen:

  • Barrierefreiheit als Standard im Gesundheitswesen
  • Vergütung medizinischer Leistungen inklusiv ausrichten
  • Spezialisierte Versorgung von erwachsenen Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen
  • Finanzierung von Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts
  • Aus- und Fortbildungen für die Gesundheitsberufe
  • Verbesserung der Kooperation der Krankenhäuser mit den Systemen der Selbsthilfe und Selbstvertretungen

Düsseldorfer Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!“

Pressemitteilung der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2019

(Quelle: Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 22.03.2019)