Behindertenbeauftragte in Sorge um flüchtende Menschen mit Behinderungen
Vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine und der zunehmenden Zahl an Flüchtenden appellieren die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderungen zu beachten.
In einem offiziellen Schreiben an die Bundesministerin des Auswärtigen, die Bundesministerin des Inneren und für Heimat, die Innenministerkonferenz, die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Integrationsministerkonferenz führen die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern aus, welche Aspekte für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderungen berücksichtigt werden sollten, u. a.:
- Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei Ankunft – Benennung übergeordneter Lotsen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
- Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
- Bedarfsgerechte Unterbringung – möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
- Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, sei mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
- Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
- Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
- Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
Die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG gewährt Vertriebenen, die besondere Bedürfnisse haben, die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, sei z. B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
Darüber hinaus gilt die besondere Sorge der Beauftragten den Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Außerdem sei die Situation von Kindern mit und ohne Behinderungen in ukrainischen Pflege- oder Waisenheimen Besorgnis erregend.
(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)