21.11.2018

Behindertenbeauftragte fordern erneut mehr barrierefreien Wohnraum

Wohnen ohne Hürden: Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange der Menschen mit Behinderungen fordern den Bund, die Länder und die Kommunen auf, die im September 2018 vereinbarte „Wohnraumoffensive“ u. a. für die Schaffung von mehr barrierefreiem Wohnraum zu nutzen.

Bei ihrem Treffen am 15. und 16. November 2018 in Hamburg verabschiedeten die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes die gemeinsame „Hamburger Erklärung: Wohnraumoffensive für mehr Barrierefreiheit und inklusive Quartiersentwicklung in Städten und Gemeinden nutzen!“. Die Forderung nach mehr barrierefreien Wohnungen ist nicht neu, knüpft diesmal aber an die gemeinsame Offensive von Bund, Ländern und Kommunen zur Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten vom September 2018 an. Ingrid Körner, die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg, kritisiert: „Die Interessen von Menschen mit Behinderung sind bei der Formulierung der Ziele der Offensive nicht ausreichend berücksichtigt. Es fehlt bundesweit an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.“

Deshalb fordern die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes in der Hamburger Erklärung u. a. die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, sowohl im Bestand als auch beim Neubau von Wohnungen. Die soziale Wohnraumförderung solle mit der Umsetzung von Barrierefreiheit verbunden werden. Bei Bauvorschriften dürfe Barrierefreiheit nicht einer vermeintlichen Kostensenkung geopfert werden. Auch die Städtebauförderung müsse konsequent auf die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Stadtquartieren ausgerichtet werden, in denen ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderungen erreicht werde. Die Unterzeichner der Erklärung sprechen sich für ein „Design for All“ als Leitbild für die Gestaltung aus.

Der Bund will für die soziale Wohnraumförderung im Zeitraum 2018 bis 2021 mindestens 5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Gemeinsam mit den Mitteln der Länder und Kommunen können damit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. Die Städtebauförderung des Bundes soll mit 790 Millionen Euro pro Jahr fortgeführt werden.

Weitere Informationen auf der Webseite hamburg.de:

Hamburger Erklärung vom 16. November 2018 (PDF/226 KB)

(Quelle: hamburg.de)