04.01.2023

BAR: Teilhabeverfahrensbericht für das Jahr 2021

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat den Teilhabeverfahrensbericht 2022 veröffentlicht. Der aktuelle Bericht enthält Daten aus dem Jahr 2021 für fast alle Sachverhalte des Umgangs mit Anträgen auf Rehabilitationsleistungen sowie Auswertungen im Jahresvergleich.

Ziel des Teilhabeverfahrensberichts ist es, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen. 1.079 Reha-Träger übermittelten Daten zu Verfahrensabläufen aus dem Jahr 2021. Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte wie Bearbeitungsdauer, Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplankonferenzen oder Widersprüche und Klagen erfassten sie Daten des Reha-Geschehens im Zeitverlauf.

Auch im Jahr 2021 wurden knapp 2,8 Millionen Anträge bei den Rehabilitationsträgern gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe damit auf einem konstanten Niveau geblieben, so der Bericht. Im Durchschnitt habe es 22 Tage gedauert, bis eine Entscheidung über einen Antrag vorlag, wobei 83 Prozent der entschiedenen Anträge vollständig oder teilweise bewilligt worden seien. Die Anzahl der entschiedenen Widersprüche ist dem Bericht zufolge im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel niedriger (2020: 170.553 entschiedene Widersprüche; 2021: 115.313 entschiedene Widersprüche). Die Hälfte aller Widersprüche sei zugunsten eines bzw. einer Leistungsberechtigten entschieden worden.

Der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX wurde mit Inkrafttreten der ersten Reformstufe zur Neufassung des SGB IX zum 1. Januar 2018 eingeführt. Seit 2019 erscheint damit jährlich ein trägerübergreifender Statistikbericht.

Zum Teilhabeverfahrensbericht 2022 auf der BAR-Website

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.)