03.09.2019

BAR stellt Online-Fristenrechner zum Reha-Prozess bereit

Seit dem 1. September 2019 stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) einen Online-Fristenrechner für die Berechnung relevanter Fristen im Reha-Prozess zur Verfügung.

Das Angebot soll die Sicherheit im Umgang mit den zahlreichen Neuregelungen im SGB IX erhöhen und damit vor allem die Arbeit in der Praxis erleichtern.

Es richtet sich an

  • Antragstellende
  • Erstangegangene Reha-Träger
  • Zweitangegangene Reha-Träger
  • Sog. „Splitting-Adressaten“, falls mehrere Reha-Träger zuständig sind
  • Nach § 15 Abs. 2 SGB IX beteiligte Rehabilitationsträger bei weiteren Leistungen zur Teilhabe
  • Adressaten der Turboklärung nach § 14 Abs. 3 SGB IX, falls der zweitangegangene Träger ebenfalls nicht zuständig ist.

Außerdem soll das Tool den Beratungsstellen zur Nachvollziehbarkeit einzelner Fristen im Reha-Prozess dienen. 

Der Fristenrechner ist abrufbar unter

www.reha-fristenrechner.de

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)