Frist zur Erprobung des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“ verlängert
Der von der BAR entwickelte Prototyp des „Reha-Antrags“ kann noch kurze Zeit erprobt werden. Gesucht werden v. a. noch Interviewpartnerinnen und -partner. Aber auch an der Onlineumfrage können Interessierte als Antragstellerinnen und Antragsteller noch teilnehmen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat die Frist zur Erprobung ihres Prototyps eines gemeinsamen Grundantrags für Reha- und Teilhabeleistungen verlängert.
Zum einen besteht die Möglichkeit, sich von der BAR vor Ort in Frankfurt am Main (ggf. auch an einem anderen Ort) interviewen zu lassen. Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und deswegen Unterstützung bzw. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe benötigen oder bereits einmal erhalten haben, können sich noch bis 31. Mai 2024 dafür anmelden. Auch Personen, die die gesetzliche Vertretung einer minderjährigen Person ausüben, sind eingeladen. Das Interview wird im Juni 2024 in den Geschäftsräumen der BAR stattfinden. Die Teilnehmenden werden dort zunächst gebeten, den Prototyp vor Ort auszufüllen. Im anschließenden Interview wird ihre Meinung zum Prototyp erhoben.
Reisekosten können übernommen werden, zudem gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,41 € pro Stunde. Eine Verpflegung wird vor Ort bereitgestellt. Die Anmeldung ist per E-Mail an reha-grundantrag@bar-frankfurt.de möglich.
Zum anderen besteht bis 15. Juni 2024 die Möglichkeit zur Online-Erprobung des digitalen Reha-Antrags: Auf der Website https://bar-rehaantrag.kdo-service.de/ kann man den Prototyp aus der Perspektive des Antragstellers testen. Die Anmeldedaten lauten:
- Benutzername: rehaantrag-test;
- Kennwort: KDO-R3h6-Antra9.
Gesucht werden Personen, die bereits einen Antrag auf Reha- und Teilhabeleistungen gestellt haben oder dies beabsichtigen. Im Prototyp des digitalen Antragsformulars können reale Bedarfe eingegeben werden. Nach Eingabe der persönlichen Daten werden im Abschnitt „Mein Anliegen“ u. a. gesundheitliche Beeinträchtigungen, daraus resultierende Einschränkungen, Ziele und Unterstützungsbedarfe abgefragt. Es folgen Fragen zur Klärung, welcher Träger zuständig ist. Der Abschnitt „Ergebnis“ enthält eine Empfehlung, bei welchem Reha-Träger der Antrag zu stellen ist, und weitere unterstützende Informationen.
Der so erzeugte Antrag auf Reha- und Teilhabeleistungen dient lediglich Erprobungszwecken und stellt keinen rechtsgültigen Antrag dar. Nach Ausfüllen des Testantrags können die Teilnehmenden eine Rückmeldung zum Prototyp abgeben. Die ausgefüllten (Test-)Anträge werden in anonymisierter Form, also ohne persönliche Angaben, zu Erprobungszwecken an ausgewählte Reha-Träger weitergeleitet.
Die BAR hat den Prototyp eines digitalen Reha-Antrags im Rahmen eines vom BMAS geförderten Projekts gemeinsam mit vielen Beteiligten entwickelt. Ziel ist eine vereinfachte Antragstellung, bei der alle benötigten Leistungen zur Teilhabe trägerübergreifend mit einem einzigen Antrag gestellt werden können. Auf der Website reha-antrag.org sind alle Informationen zum Projekt und zu den Möglichkeiten, sich an der Erprobung aktiv zu beteiligen, aufgeführt.
Kontakt: Daniela Jamin. Tel.: 069 / 605 018-42; E-Mail: reha-grundantrag@bar-frankfurt.de (Betreff: „Interesse an Interview – Antragstellende“)
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)