22.04.2013

B·A·D GmbH hilft Unternehmen bei der gesetzeskonformen Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Von Arbeitsunfähigkeit betroffen sein kann jeder, egal ob jung oder alt, behindert oder nicht: ein Unfall, eine Erkrankung oder eine Krise kann zu längerem Ausfall führen. Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) hat der Gesetzgeber den Unternehmen ein Instrument an die Hand gegeben, um wirtschaftlich und gleichzeitig fürsorglich im Interesse der Arbeitnehmer zu handeln.

Doch dieses Instrument wird bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, nicht zuletzt auch aus Unkenntnis, wie denn ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement nachhaltig eingeführt werden kann.

Die B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH  bietet über ihre professionelle Integrationsberater ein umfassendes Beratungs- und Dienstleistungsangebot, mit dem ein individuell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittenes Eingliederungsmanagement nutzbringend umgesetzt werden kann. Derzeit sind 34 von der DGUV zertifizierte B·A·D-Integrationsberater bundesweit im Einsatz, in den nächsten Monaten kommen weitere hinzu. Dabei orientiert sich der führenden Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge an international anerkannten Qualitätsstandards, die im Rahmen der Ausbildung zum Disability-Management vermittelt und zertifiziert werden (Certified Disability Management Professionals – CDMP).

Praxiserprobte Arbeitshilfen und individuelle Beratung durch B·A·D-Integrationsberater

Zweck und Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, gemeinsam mit dem Betroffenen nach Wegen zu suchen, wie dessen Arbeitsunfähigkeit überwunden und neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Es gilt, den Arbeitsplatz auf lange Sicht zu erhalten. Dazu hat der Gesetzgeber zwar die Verpflichtung verordnet, jedoch kein verbindliches Konzept vorgegeben, denn die Umsetzung dieser Bestimmung sieht in einem Großkonzern anders aus als in einem mittelständischen Betrieb oder einer Handwerksfirma. Von praxiserprobten Arbeitshilfen, wie Checklisten, Musterbriefen und Präsentationen, über Vorschläge zu möglichen Prozessabläufen bis hin zur Einbindung von weiteren Sozialleistungsträgern bieten die Integrationsberater der B•A•D GmbH ein umfangreiches Leistungsportfolio zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Gerade bei psychisch Erkrankten oder bei schwer und schicksalshaft Betroffenen, bei denen Arbeitgeber oft überfordert die Segel streichen, sind die Integrationsberater gefragt.

Unternehmen zu Betrieblichem Eingliederungsmanagement gesetzlich verpflichtet

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein seit 2004 in § 84 Abs. 2, SGB IX gesetzlich untermauertes Verfahren, das in den Unternehmen systematisch und regelhaft umgesetzt werden soll. Es wird von der Geschäftsleitung initiiert und gepflegt und ist ein freiwilliges Angebot an die Beschäftigten. Es soll Erkrankte bei der Wiedereingliederung in ihren Arbeitsalltag unterstützen und ggf. Arbeitsbedingungen verbessern. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement richtet sich an alle Beschäftigten im Unternehmen, die innerhalb von 12 Monaten sechs Wochen und länger, zusammenhängend oder unterbrochen arbeitsunfähig sind.

(Quelle: www.bad-gmbh.de)