13.06.2022

Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber erhöhen?

Rund ein Viertel der Arbeitgeber, die gesetzlich zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sind, kommen dem nicht nach und zahlen eine Ausgleichsabgabe. Vor allem private Arbeitgeber liegen mit einer Beschäftigungsrate von 4,1 Prozent unter der Pflichtquote. Deshalb gibt es neue Forderungen, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen.

„Anstatt Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, kaufen sich nach neuesten Zahlen der Bundesregierung – Tendenz weiter steigend – 104.873 Arbeitgeber ganz oder teilweise von ihrer Beschäftigungspflicht frei“, beklagt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion Die Linke im Bundestag.

Im Jahr 2020 haben 43.793 Unternehmen keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigt, so der Abgeordnete. „Mit einer neuen Stufe der Ausgleichsabgabe für ‚Nullbeschäftiger‘, einer massiven Erhöhung der Sanktionen und der Streichung der steuerlichen Vorteile für Unternehmen liegen wirkungsvolle Instrumente auf dem Tisch“, erklärt Pellmann. Anstatt für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu sorgen, verstecke sich die Ampel-Regierung hinter ihrem Koalitionsvertrag und warte ab.

Menschen mit Behinderungen seien noch immer häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen als andere Gruppen. Die Sanktionen seien viel zu harmlos und für zahlreiche Unternehmen kein echter Ansporn, die Personalpolitik zu verändern. Daher müsse der Gesetzgeber die Ausgleichsabgabe verschärfen, so Pellmann.

Auch Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), beklagt, dass „etwa 25 Prozent der Unternehmen in Deutschland“ keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen und somit Inklusion verweigerten. Die Arbeitslosenquote bei dieser Gruppe sei während der Corona-Pandemie noch gewachsen. Der SoVD fordert deshalb eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe.

Das SGB IX verpflichtet Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen; bei über 60 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent entsprechend besetzt sein. Für jeden nicht besetzten Platz muss der Arbeitgeber nach § 77 SGB IX eine Ausgleichsabgabe von derzeit 105 bis 260 Euro pro Monat zahlen.

Im Jahr 2021 waren rund 172.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, etwa 2.800 mehr als im Vorjahr, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. In Deutschland leben rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, also rund 9,5 Prozent der Bevölkerung. Bei 89,4 Prozent der Betroffenen geht die Schwerbehinderung auf eine erworbene Erkrankung im Lebensverlauf zurück.

(Quellen: Sören Pellmann/ Die Linke, SoVD, Bundesagentur für Arbeit)