Aktionen zum Protesttag am 5. Mai fördern lassen
Seit über 30 Jahren finden am Europäischen Protesttag am 5. Mai Veranstaltungen und Aktionen statt, um auf die Belange von Menschen mit Behinderungen öffentlich aufmerksam zu machen. Wer sich in diesem Jahr daran beteiligen möchte, kann bis 31. März 2026 eine finanzielle Unterstützung bei der Aktion Mensch beantragen.
Unter der Überschrift „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“ ruft die Aktion Mensch dazu auf, am 5. Mai gegen Diskriminierung und Ausgrenzung laut zu werden. Es dürfe nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen in wirtschaftlich angespannten Zeiten auf gesellschaftliche Teilhabe verzichten müssten, heißt es in der Ausschreibung. Teilhabe sei kein Luxus, sondern ein Menschenrecht und stärke den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie.
Veranstalterinnen und Veranstalter finden zur Unterstützung zum einen verschiedene Materialien zum kostenfreien Download auf der Website der Aktion Mensch. Zum anderen können sie noch bis 31. März 2026 Fördergelder für geplante Aktionen im Zeitraum 2. bis 10. Mai 2026 beantragen. Die Aktion Mensch stellt dafür insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Erstattet werden sowohl Sach- als auch Honorarkosten. Pro Aktion werden maximal 5.000 Euro bewilligt. Die geförderten Vorhaben müssen sich u. a. an eine breite Öffentlichkeit wenden und inklusiv ausgerichtet sein.
Der Förderschwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Aktivitäten zum Thema Diskriminierung, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise durch nicht ausreichende oder nicht vorhandene Regelungen und Gesetze, durch fehlende Barrierefreiheit, durch Nichtbeteiligung oder Nichtbeachtung erfahren können.
Weitere Informationen
Förderanträge können auf der Website der Aktion Mensch eingereicht werden.
(Quelle: Aktion Mensch)