12.07.2019

Ärzte sollen Apps verschreiben können – Entwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen

Am 10. Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“, das sogenannte Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), beschlossen. Im Januar 2020 soll das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Kraft treten.

Mit dem DVG sollen Ärzte künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck, verschreiben können. Damit Patienten Apps schnell nutzen können, soll für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen werden.

Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Für Ärzte enthält das DVG weitere Regelungen und Sanktionen zur Anbindung an das Gesundheitsdatennetz, die sogenannte Telematikinfrastruktur. Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegeheime soll dieser Anschluss freiwillig gelten.

Patientinnen und Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen.

Ende der Zettelwirtschaft

Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen soll abgelöst werden durch digitale Lösungen. Künftig soll sich ändern, dass Ärztinnen und Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld erhalten als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Außerdem sollen sich Ärzte künftig auf elektronischem Weg mit Kollegen austauschen können. Auch der freiwillige Beitritt einer gesetzlichen Krankenkasse oder die Verordnung von Heil- und Hilfsmittel soll auf elektronischem Wege möglich sein.

Patientinnen und Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Darum soll der Innovationsfonds um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert werden.

Für die elektronische Patientenakte will Spahn in Kürze ein eigenes Datenschutzgesetz vorlegen.

Weitere Informationen:

 (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de, www.aerzteblatt.de, 10.07.2019)