12.06.2019

12. Vertragsstaatenkonferenz zur UN-Behindertenrechtskonvention

Vom 11. bis zum 13. Juni 2019 findet die 12. Vertragsstaatenkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in New York statt. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, nimmt gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Kerstin Griese als Teil der Delegation aus Deutschland teil

Ziel der Konferenz ist der internationale Austausch der einzelnen Vertragsstaaten der UN-BRK. Das Thema lautet in diesem Jahr „Ensuring inclusion of persons with disabilities in a changing world through the implementation of the CRPD“ (Sicherstellen der Inklusion von Menschen mit Behinderung in einer sich verändernden Welt durch die Behindertenrechtskonvention). Schwerpunkte dabei sind unter anderem die Themen Digitalisierung, Soziale Inklusion sowie Inklusion in Kultur und Sport.

„In einer globalisierten Welt darf es nicht nur um Handels- und Wirtschaftspolitik gehen, genauso wichtig ist das gemeinsame Handeln und der Austausch bei sozialen Themen,“ so Jürgen Dusel. „Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir in der deutschen Außenpolitik noch offensiver die Werte der UN-Behindertenrechtskonvention kommunizieren. Insbesondere würde ich mir mehr Engagement wünschen, zum Beispiel, dass wir konkrete Projekte initiieren und unterstützen. Wir können von anderen Staaten noch viel lernen. Ich erhoffe mir viel spannenden Input auf der Staatenkonferenz.“

Auf dem Prüfstand

Im kommenden Jahr steht Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erneut auf dem Prüfstand. In der sogenannten Staatenprüfung ermittelt der Vertragsausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, wie der Stand der Inklusion in Deutschland ist und wo noch Handlungsbedarf ist.

In den letzten „abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands“ 2015 wurden beispielsweise der nicht einheitliche Stand der Inklusion in den Bundesländern kritisiert, ungenügende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder auch die Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen beispielsweise im Bereich Bildung. Ein weiterer Punkt war, dass zu wenige Maßnahmen getroffen werden, um Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit psychosozialen und/oder geistigen Behinderungen, abzubauen.

(Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 10.06.2019)