In seiner Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Ausnahme von der bislang vor jeder ärztlichen Verordnung notwendigen Potenzialerhebung festgelegt. Bei Versicherten, die bis einschließlich 30. Juni 2025 AKI-Leistungen erhalten haben, muss eine solche Erhebung nicht mehr zwingend erfolgen, sondern wird nur noch bei Anzeichen für ein Entwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzial oder auf Wunsch der Betroffenen vorgenommen.
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