20.11.2019

Fachtagung der DVfR zur Rehabilitation vor und bei Pflege

Über 70 Interessierte sind am 30. Oktober 2019 der Einladung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nach Berlin gefolgt, um die Chancen und Möglichkeiten der Rehabilitation für Menschen mit drohender oder bereits eingetretener Pflegebedürftigkeit zu erörtern. Die Fachtagung mit dem Titel „Pflegebedürftig? – Selbstbestimmte Teilhabe durch Rehabilitation ermöglichen!“ fand beim GKV-Spitzenverband statt.

Diskutiert wurde vor allem die Problematik, dass Menschen, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind oder bei denen diese bereits eingetreten ist, noch viel zu wenig von den Möglichkeiten einer bedarfsgerechten medizinischen Rehabilitation profitieren. Auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, nannte das Zusammenspiel von Rehabilitation und Pflege in seinem vorab übermittelten Grußwort „verbesserungsdürftig“. Es bestehe Konsens darüber, dass die medizinische Rehabilitation einen entscheidenden Beitrag leisten könne, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, hinauszuzögern oder zu vermindern und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, so der Leiter der Fachtagung K.-Dieter Voß. Jedoch fehle es an innovativen Ideen, die erforderlichen Prozess- und Strukturveränderungen anzugehen.

„Unser Anliegen ist es, dieses große Potenzial der Reha noch besser zu nutzen. Dabei müssen die medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Versorgungssysteme noch besser miteinander verschränkt werden“, betonte auch Ministerialdirektorin Birgit Naase, Abteilungsleiterin im Bundesgesundheitsministerium, bei ihrem einführenden Vortrag. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werde der Präventions- und Rehabilitationsbedarf im Rahmen der Pflegebegutachtung zwar systematischer als früher erfasst, und die Reha-Empfehlungen seien etwas angestiegen. „Sorge bereitet uns aber, dass trotz Reha-Bedarf häufig keine Reha erfolgt“, so Naase. Die Gründe dafür müssten näher beleuchtet werden. Naase plädierte dafür, den Zugang zur geriatrischen Reha zu stärken und zu überlegen, wie die überbrückende Kurzzeitpflege stärker rehabilitativ ausgerichtet werden könne. Naase sah außerdem Entwicklungspotential bei der mobilen geriatrischen Reha, einer Form der Rehabilitation, bei der die Betroffenen in ihrem persönlichen Umfeld verbleiben können und dieses Umfeld aktiv und alltagsnah mit in den Reha-Prozess einbezogen wird.

Ressource Rehabilitation zu wenig genutzt

Auch der Vorsitzender der DVfR, Dr. Mattias Schmidt-Ohlemann, kritisierte in seinem Vortrag, dass die Ressource Rehabilitation zu wenig genutzt werde. Man könne im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sogar von einer Diskriminierung pflegebedürftiger Menschen sprechen, insoweit ihnen der Zugang zur medizinischen Rehabilitation versperrt bleibe, sagte Schmidt-Ohlemann und betonte den gesetzlichen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe. Angesichts steigender Pflegebedürftiger und sinkender Zahlen von pflegenden Angehörigen sowie Pflegekräften sei es zwingend erforderlich, sich mit der Bedeutung der medizinischen Rehabilitation vor und bei Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen. Sowohl die Zahl der Pflegebedürftigen als auch die Schwere der Pflegebedürftigkeit könnten stark reduziert werden, wenn alle Reha-Bedürftigen Leistungen der Frührehabilitation oder der medizinischen Rehabilitation erhalten und diese bedarfsgerecht ausgestaltet würden.

Schmidt-Ohlemann verwies auf die strukturelle Unterversorgung mit Reha, vor allem im Bereich der Frührehabilitation, der geriatrischen, indikationsspezifischen sowie mobilen Rehabilitation. Problematisch sei außerdem, dass der Rehabedarf oftmals von Vertragsärzten und den Kliniken nicht erkannt oder ermittelt werde und therapeutische Fachkräfte, Sozialdienste und Pflegekräfte in den Prozess nicht eingebunden seien. Häufig könnten sich auch die Patienten selbst einen Ortswechsel nicht vorstellen oder wissen zu wenig über die Rehabilitation. Die Entscheidung für eine stationäre oder ambulante Reha sei für die Betroffenen meist ein sehr großer und oft unterschätzter Schritt, für den sie bei Entscheidungsfindung, Vorbereitung sowie Nachsorge Begleitung und Unterstützung benötigen.

Bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit gefordert

Dr. Irmgard Landgraf, Vorstandsmitglied des Hausärzteverbandes Berlin-Brandenburg, nahm die Probleme bei der Antragsstellung aus Sicht der Hausärzte in den Blick und führte dabei Bürokratie, mangelnde Information über die Rehabilitation sowie mangelnde Kenntnisse über die regional verfügbaren Leistungsangebote an. Sie forderte u. a. die Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, einen sicheren Informationsaustausch zwischen den behandelnden Ärzten bei Aufnahme und Entlassung aus der Rehabilitation sowie mehr rehabilitative Kompetenz der Hausärzte. Zugehende (mobile) Rehabilitation wäre aus ihrer Sicht für viele ältere Patienten mit komplexen Krankheitsbildern eine wichtige Unterstützung, um im Alltag zu Hause besser zurecht zu kommen.

Heike Gatzke von der Stiftung kreuznacher diakonie stellte das Reha-Konsil Bad Kreuznach vor, bei dem Reha-Ärzte niedergelassene Vertragsärzte und Ärzte in Kliniken beraten, um einen Rehabedarf in der Gesundheitsversorgung frühzeitig zu erkennen. Das Modell galt bis vor kurzem als Erfolgsmodell. Seit der bundesweiten Vereinheitlichung der Reha-Beantragung am 01.08.2018 und der Einführung des Rahmenvertrags zum Entlassmanagement sei die Konsil-Lösung so aber nicht mehr vorgesehen und werde auch nicht mehr refinanziert. Daraus habe sich ein deutlicher Rückgang an Reha-Anträgen aus dem vertragsärztlichen Kontext ergeben, so Gatzke.

Dr. Joachim Beyer vom Ludmillenstift Meppen kritisierte Defizite beim Zugang zur Frührehabilitation, die mit 30 Tagen Verzögerung deutlich zu spät ansetze. Er hob die wichtige Rolle der Frühreha für die weiterführende Reha hervor und kritisierte, dass die derzeitige Angebotsstruktur dieser Rolle nicht gerecht werde und die Angebote ausgebaut werden müssten. Gestärkt werden müsse außerdem die intensivmedizinische Reha für schwerstkranke Patienten in Kooperation mit und auch zur Entlastung der Intensivmedizin. Beyer forderte einen Reha-Beauftragten in jedem Krankenhaus.

Potential von Schulung und Vernetzung

Katrin Breuninger vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes ging auf die Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bei der Reha-Bedarfsermittlung ein. Sie forderte ein verpflichtendes Feedback der Ärzte an die Pflegefachkraft zum abschließenden Prüfergebnis und seiner Begründung.

Günter Ralle-Sander beschrieb das Angebot einer individualisierten Gesundheitsberatung bei der Bremer Heimstiftung, das jedem Bewohner bei Einzug oder aktuellem Bedarf zur Verfügung steht. Die empfohlenen Maßnahmen der Gesundheits- und Teilhabeförderung können zügig eingeleitet werden. Ein Angebot von vielen sei die mobile Rehabilitation für Pflegebedürftige direkt im Pflegeheim. Schulungsangebote sensibilisieren Pflegekräfte, ressourcenorientiert Reha-Potential zu erkennen, mit Angehörigen und medizinischen Fachkräften zu kooperieren und das Reha-Antragsverfahren zu begleiten. Dies habe zu einer positiven Entwicklung beigetragen, bei der der Blick für einen möglichen Reha-Bedarf seitens der Pflegekräfte geschärft worden sei.

Passgenaue Angebote

Dr. Zeller vom Görlitzer Geriatriezentrum stellte den Aufbau von regionalen geriatrischen Versorgungsnetzwerken in Sachsen vor. Die Potentiale der geriatrischen Netzwerkstrukturen seien eindrücklich nachgewiesen und durch regelmäßige Evaluation bestätigt worden, so Zeller. Die Umsetzung gelinge allerdings nur in einer konzertierten Zusammenarbeit der an der geriatrischen Versorgung Beteiligten und den politisch Verantwortlichen.

Dr. Ralf Schipmann von der Klinik Martinusquelle stellte das Phasenmodell bei der Rehabilitation von COPD-Patienten vor und kritisierte dabei vor allem die Wartezeit zwischen der Entlassung aus dem Akut-Krankenhaus und dem Beginn der pneumologischen Reha. Das zusätzliche Angebot einer Phase C-Reha sei speziell auf Patienten mit schwerer COPD und hohem Pflegebedarf konzipiert und schließe eine Lücke zwischen Krankenhaus und „üblicher“ pneumologischer Reha.

Teilhabeförderung durch medizinische Rehabilitation

Auf die Möglichkeit der Teilhabeförderung pflegebedürftiger Menschen durch mobile Rehabilitation zu Hause oder im Pflegeheim ging Dr. Martin Warnach vom Wichernkrankenhaus Berlin und der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation ein. Die Erfolge der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) bei Pflegeheimbewohnern seien kürzlich durch die Verlaufsstudie „MoGeRe in der Langzeit- und Kurzzeitpflege“ eindrücklich belegt worden, so Warnach. Bundesweit stehen allerdings nur rund 17 aktive mobile geriatrische Einrichtungen, nur vereinzelt mobile neurologische Reha und keinerlei indikationsspezifische mobile Rehabilitation zur Verfügung. Warnach hob die Bedeutung des multiprofessionellen Teams bei der mobilen Reha hervor, das täglich mit der konkreten Lebenssituation der Patienten konfrontiert sei und den wohnlichen und sozialen Kontext alltagsnah miteinbeziehen könne, um individuelle Lösungswege für jeden Patienten zu entwickeln. Die soziale Teilhabe könne so ganz erheblich gesteigert werden. „Zur rehabilitativen Versorgung der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger brauchen wir bundesweit eine bedarfsgerechte Verankerung der mobilen Rehabilitation, u. a. durch Erweiterung der Indikationskriterien, Schaffung finanzieller Anreize zur Etablierung mobiler Rehabilitationsangebote sowie die Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung“, forderte Warnach.

Dirk van den Heuvel vom Bundesverband Geriatrie stellte die im DVfR-Fachausschuss „Rehabilitation vor/bei Pflegebedürftigkeit“ erörterten Lösungsansätze zur medizinischen Rehabilitation vor. Grundlegend sei, dass alle Akteure den Rechtsanspruch auf Teilhabeförderung umsetzen. Die speziell für Menschen mit Pflegebedarf oder zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit notwendigen Verfahren und Strukturen müssen in allen Versorgungsbereichen geschaffen werden. Zudem forderte er, Rehabilitation als Teil der Aus- und Weiterbildung bei den Gesundheitsberufen zu implementieren.

Abschlussdiskussion: Was ist zu tun?

Auch Monika Kücking vom GKV-Spitzenverband unterstrich die Notwendigkeit des Ausbaus der mobilen Rehabilitation und die Weiterentwicklung der dafür notwendigen konzeptionellen Grundlagen. Hans-Joachim Fritzen von der AOK Nordost verwies in seinem Abschlussstatement auf das Potential der mobilen Reha und beklagte mangelhafte Kenntnisse und Information der Hausärzte zum Thema Rehabilitation. Die aufsuchende Pflegeberatung der Patienten in ihrer Häuslichkeit zu Fragen der gesundheitlichen, pflegerischen und rehabilitativen Versorgung verbessere die Inanspruchnahme einer empfohlenen Reha.

In der Abschlussdiskussion wurde herausgearbeitet, dass auch bei nichtärztlichen Berufen die Erkennung und Feststellung eines Reha-Bedarfs systematisch gestärkt werden müsse. Außerdem sei die Qualität der Reha noch zu diskutieren, da Qualitätsvorgaben der Rehaträger für die (Standard-)Reha dazu führten, dass individuelle Bedürfnisse der Rehabilitanden, so beispielsweise bei einer Sehbehinderung oder bei Pflegebedürftigkeit, oftmals nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten. Zudem sei die Barrierefreiheit der Rehabilitation sicherzustellen, damit behinderte Menschen mit speziellen Bedürfnissen diese auch in Anspruch nehmen können.

Ein weiterer diskutierter Aspekt war, die Hausärzte beim Zugang zu Rehaleistungen besser zu informieren und zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wäre der Zugriff auf eine Beratung durch Reha-Ärzte sehr sinnvoll. Einig war man sich auch in der Frage, dass die Gründe für die Nichtinanspruchnahme einer Rehabilitation bei festgestelltem Rehabedarf analysiert und abgebaut werden müssen.

K.-Dieter Voß dankte den Teilnehmenden für die vielfältigen Beiträge und Anregungen, die in ein Positionspapier des DVfR-Fachausschusses „Reha vor und bei Pflege“ einfließen werden, das in Kürze veröffentlicht werden soll.


Dokumentation

Die Dokumentation zur Fachtagung wird sukzessive vervollständigt.