DVfR-Kongress zur Teilhabe am Arbeitsleben – Reha-Experten diskutierten über Chancen und Risiken einer veränderten Arbeitswelt
Rund 350 Reha-Experten, -Praktiker und Interessierte waren vom 6. bis 7. November zum Kongress der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nach Berlin gekommen, um sich zum Thema „Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – Herausforderung für Menschen, Systeme, Gesellschaft“ zu informieren und auszutauschen.
Der Kongress bot eine große Bandbreite an Themen rund um die berufliche Teilhabe von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen unter den Bedingungen einer sich stark verändernden Arbeitswelt. „Arbeit bedeutet Teilhabe, eine Struktur des Alltags, soziale Kontakte, Anerkennung und Wertschätzung. Arbeit ist und bleibt ein wesentlicher Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe – das gilt für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen“, betonte Kerstin Griese, parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die im Auftrag des Kongressschirmherren, Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil, ein Grußwort sprach. Obwohl die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in den letzten Jahren stetig gesunken sei, bestehe bei der Erwerbsbeteiligung nach wie vor Verbesserungspotential, so Griese.
Internationale Perspektive
Jan Monsbakken, Altpräsident des Weltverbandes Rehabilitation International (RI) aus Norwegen, berichtete aus internationaler Perspektive über Herausforderungen und Chancen für Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt. Im Vorfeld des Kongresses hatte die DVfR gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der Gesetzlichen Unfallversicherung die Mitgliederversammlung sowie die Vorstands- und Kommissionssitzungen von RI in Berlin ausgerichtet, sodass auch viele internationale Reha-Experten den Kongress besuchten. Die Redebeiträge wurden teilweise simultan ins Englische bzw. Deutsche übersetzt. Monsbakken führte aus, dass Deutschland im internationalen Vergleich mit einer Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen von 14,8 ein gutes Beispiel vorgebe. In Skandinavien liege die Beschäftigungsquote bei 45 bis 50 Prozent. In Asien arbeiteten nur etwa 10 bis 20 Prozent der Menschen mit Behinderungen. Grundsätzlich liege der Fokus allzu häufig auf der Behinderung und nicht auf der Befähigung.
„Menschen mit Behinderungen profitieren nicht in gleichem Maße von der guten Arbeitsmarktlage wie Menschen ohne Behinderungen“, betonte Kongresspräsident Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, bei seinem Vortrag zum Thema „Arbeitsmarkt in Deutschland – Chancen für alle?“. Über 40.000 Arbeitgeber beschäftigen bislang keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung, so Becker. Das BMAS habe daher zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit die Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen“ gestartet, um diesem Missstand entgegenzuwirken.
In Podiumsgesprächen wurden unter Einbezug der Betroffenenperspektive der Zugang zur Rehabilitation, die Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie die Frage erörtert, wie die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingen kann. Darüber hinaus boten zehn Workshops Gelegenheit, sich mit einzelnen Themen, wie der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Werkstätten für behinderte Menschen, Teilhabe in einer Arbeitswelt 4.0 oder Arbeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, intensiver auseinanderzusetzen. Als wichtige Voraussetzung für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt nach der Schule wurden beispielsweise Schulsysteme identifiziert, die inklusiv ausgerichtet sind. Eine weitere Forderung war, den Ansatz der individuellen Qualifizierung am Arbeitsplatz zu stärken. Passgenaue Leistungen seien maßgeblich für die individuellen Teilhabechancen des Einzelnen. Das Budget für Arbeit solle gestärkt und bei Betrieben bekannt gemacht werden; außerdem wurde ein Budget für Ausbildung gefordert.
Bedingungsloses Grundeinkommen – ein Modell für die Zukunft?
Ein Höhepunkt des zweiten Kongresstags bot der Vortrag von Prof. Dr. Bernhard Neumärker von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der über das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) und dessen Auswirkungen auf die Rehabilitation referierte. Die Folgen der Digitalisierung seien, dass in naher Zukunft ein Großteil der Arbeitsplätze von Maschinen und Robotern übernommen und es daher nicht mehr genug Arbeit für alle geben werde, so Prof. Neumärker. Infolgedessen müsse künftig ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle eingeführt werden, das den Grundbedarf deckt und die Teilhabe am sozialen Leben unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis ermöglicht. Die Menschen hätten dann die Wahl, ob sie zusätzlich einer – ggf. auch ehrenamtlichen – Beschäftigung nachgehen. Schlecht bezahlte, aber sinnstiftende Tätigkeiten würden attraktiver werden, da das Gehalt durch das BGE ergänzt werde. Als unattraktiv geltende Berufe würde man wesentlich besser bezahlen müssen, um einen Anreiz zu bieten. Finanziert werden solle das BGE laut Neumärker durch eine Maschinen- bzw. Robotersteuer. Rehabilitation und BGE ergänzen sich laut Neumärker wechselseitig. Während das BGE eher präventiv gesundheitsfördernd wirke, z.B. durch ausreichenden Schlaf, diene die Rehabilitation, die künftig durch einen Gesundheitsfonds finanziert werden müsse, vorwiegend der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beispielsweise nach einem Unfall oder einer Krankheit.
In seinem Schlusswort forderte DVfR-Vorstandsmitglied Walter Krug dazu auf, die Chancen der Digitalisierung zu gestalten und die derzeit gute wirtschaftlichen Lage zu nutzen, um auf Arbeitgeber zuzugehen. Der Fachkräftemangel führe zu einer erhöhten Bereitschaft, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Die wirtschaftliche Lage werde aber nicht immer so gut bleiben. Krug plädierte dafür, das Zeitfenster zu nutzen, damit die Betriebe positive Erfahrungen machen können und somit auch in Zukunft bereit sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen.
Dokumentation
Kongress-Website 2018 (Hier können Sie Programm, Grußworte etc. nochmals nachlesen)
Vorträge
- Teilhabe am Arbeitsleben aus internationaler Perspektive (in Englisch), Jan Monsbakken (Rehabilitation International)
- Arbeitsmarkt in Deutschland – Chancen für alle?, Raimund Becker (Bundesagentur für Arbeit)
- Das bedingungslose Grundeinkommen - Auswirkungen auf die Rehabilitation, soziale Transfer- und Dienstleistungen, Prof. Dr. Bernhard Neumärker (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg)
- Stand der Trägerzusammenarbeit aus Sicht der BAR, Dr. Helga Seel (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)
Workshop 1: Wie Rückkehr gelingt: berufliche Rehabilitation bei psychischen Beeinträchtigungen
- Der Beitrag beruflicher Trainingszentren zur beruflichen Rehabilitation psychisch beeinträchtigter Menschen – vom Patienten zum Arbeitnehmer, Heiko Kilian (Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren)
- Die Rolle von Jobcoaching-Ansätzen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz, Werner Höhl (BTZ Rhein-Neckar)
- Integration plus, Jürgen Pfohl (BTZ Stuttgart)
- Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben auf dem Weg zur Inklusion – aus wissenschaftlicher Perspektive, Prof. Dr. Silvia Queri (Hochschule Ravensburg-Weingarten)
Workshop 2: Herausforderungen des BTHG für die Leistungserbringer in der beruflichen Rehabilitation
- Die Initiative IQ2020 – neue Wege in der Qualitätssicherung und -entwicklung, Frank Paratsch (Berufsbildungswerk Neckargemünd)
- Die ICF als phasenübergreifendes Instrument – die Ergebnisse des b3-Forschungsprojekts, Mathias Sutorius (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)
Workshop 3: Umsetzung des BTHG – Veränderungsprozesse in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – Veränderungsprozesse in Werkstätten aus juristischer und konzeptioneller Sicht, Konstantin Fischer und Dr. Martin Kaufmann (BAG WfbM)
- Veränderungsprozesse in den Werkstätten aus Sicht der Praxis, Jens Hamann (Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
- Budget für Arbeit: Chancen und Risiken – Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz, Harald Diehl (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie Rheinland-Pfalz)
Workshop 4: Übergang von der Schule in die Berufswelt aus internationaler Perspektive / Transition from school to work from an international point of view (in englischer Sprache)
- Von der Sonderschule zur inklusiven Bildung - Beispiele aus Norwegen und anderen europäischen Ländern (in Englisch), Tone Mork (Norwegen)
Workshop 5: Rechtsdurchsetzung im Rehabilitationsrecht
- Der Prozess zur Konkretisierung beruflicher Rehabilitation in sozialwissenschaftlicher Sicht, Angela Rauch (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)
- Konflikte in der beruflichen Rehabilitation aus richterlicher Sicht, Dr. Steffen Luik (Richter am Bundessozialgericht)
- Konflikte in der beruflichen Rehabilitation aus anwaltlicher Sicht, Dr. Martin Theben (Rechtsanwalt)
Workshop 6: Return to Work – Umsetzungsstrategien mit Unternehmen
- Frühzeitige und betriebsnahe Kooperation von Unfall- und Rentenversicherung, Karin Klopsch (Deutsche Rentenversicherung Bund) und Dominique Heydweiler (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Bezirksverwaltung Berlin)
Workshop 7: Übergang von der Schule in die Berufsausbildung
- Jugendberufsagentur als Modell eines trägerübergreifenden Dienstleistungs- und Beratungsangebots, Andreas Staible (Bundesagentur für Arbeit)
- Aus der Praxis der Jugendberufsagenturen, Heike Döpke (Agentur für Arbeit Hannover)
- Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA-STAR) – Angebote der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in NRW, Klaus-Peter Rohde (LVR-Integrationsamt) und Eileen Witte (Koordinierungsstelle KAoA-STAR)
- Wie unterstützen Pädagogen den Übergang in die Berufsausbildung? Dagmar Kuhle (Förderschullehrerin)
Workshop 8: Arbeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - Angebote der Hamburger Arbeitsassistenz, Rolf Behncke (Hamburger Arbeitsassistenz)
Workshop 9: Teilhabe in einer Arbeitswelt 4.0 – Chancen der Digitalisierung
- Digitale Wege des Lernens, Dr. Leila Mekacher (Berufsbildungswerk Neckargemünd)
Workshop 10: Forschung zur Teilhabe am Arbeitsleben „Wissenschaft meets Leistungserbringer“
- Klinische Forschung zur Teilhabe bei muskuloskelettalen Problemfeldern, Prof. Dr. med. Dipl. oec. Bernhard Greitemann (Klinik Münsterland am Reha-Klinikum Bad Rothenfelde)
- Theorie-Praxis-Transfer von Forschung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der Sicht von Berufsförderungswerken, Dr. Susanne Bartel (Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke)
Einen weiteren Kurz-Bericht zum DVfR-Kongress finden Sie auf der Website der Hochschule Ravensburg-Weingarten.