20.11.2018

DVfR-Kongress zur Teilhabe am Arbeitsleben – Reha-Experten diskutierten über Chancen und Risiken einer veränderten Arbeitswelt

Rund 350 Reha-Experten, -Praktiker und Interessierte waren vom 6. bis 7. November zum Kongress der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nach Berlin gekommen, um sich zum Thema „Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – Herausforderung für Menschen, Systeme, Gesellschaft“ zu informieren und auszutauschen.

Der Kongress bot eine große Bandbreite an Themen rund um die berufliche Teilhabe von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen unter den Bedingungen einer sich stark verändernden Arbeitswelt. „Arbeit bedeutet Teilhabe, eine Struktur des Alltags, soziale Kontakte, Anerkennung und Wertschätzung. Arbeit ist und bleibt ein wesentlicher Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe – das gilt für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen“, betonte Kerstin Griese, parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die im Auftrag des Kongressschirmherren, Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil, ein Grußwort sprach. Obwohl die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in den letzten Jahren stetig gesunken sei, bestehe bei der Erwerbsbeteiligung nach wie vor Verbesserungspotential, so Griese.

Internationale Perspektive

Jan Monsbakken, Altpräsident des Weltverbandes Rehabilitation International (RI) aus Norwegen, berichtete aus internationaler Perspektive über Herausforderungen und Chancen für Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt. Im Vorfeld des Kongresses hatte die DVfR gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der Gesetzlichen Unfallversicherung die Mitgliederversammlung sowie die Vorstands- und Kommissionssitzungen von RI in Berlin ausgerichtet, sodass auch viele internationale Reha-Experten den Kongress besuchten. Die Redebeiträge wurden teilweise simultan ins Englische bzw. Deutsche übersetzt. Monsbakken führte aus, dass Deutschland im internationalen Vergleich mit einer Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen von 14,8 ein gutes Beispiel vorgebe. In Skandinavien liege die Beschäftigungsquote bei 45 bis 50 Prozent. In Asien arbeiteten nur etwa 10 bis 20 Prozent der Menschen mit Behinderungen. Grundsätzlich liege der Fokus allzu häufig auf der Behinderung und nicht auf der Befähigung.

„Menschen mit Behinderungen profitieren nicht in gleichem Maße von der guten Arbeitsmarktlage wie Menschen ohne Behinderungen“, betonte Kongresspräsident Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, bei seinem Vortrag zum Thema „Arbeitsmarkt in Deutschland – Chancen für alle?“. Über 40.000 Arbeitgeber beschäftigen bislang keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung, so Becker. Das BMAS habe daher zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit die Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen“ gestartet, um diesem Missstand entgegenzuwirken.

In Podiumsgesprächen wurden unter Einbezug der Betroffenenperspektive der Zugang zur Rehabilitation, die Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie die Frage erörtert, wie die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingen kann. Darüber hinaus boten zehn Workshops Gelegenheit, sich mit einzelnen Themen, wie der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Werkstätten für behinderte Menschen, Teilhabe in einer Arbeitswelt 4.0 oder Arbeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, intensiver auseinanderzusetzen. Als wichtige Voraussetzung für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt nach der Schule wurden beispielsweise Schulsysteme identifiziert, die inklusiv ausgerichtet sind. Eine weitere Forderung war, den Ansatz der individuellen Qualifizierung am Arbeitsplatz zu stärken. Passgenaue Leistungen seien maßgeblich für die individuellen Teilhabechancen des Einzelnen. Das Budget für Arbeit solle gestärkt und bei Betrieben bekannt gemacht werden; außerdem wurde ein Budget für Ausbildung gefordert.

Bedingungsloses Grundeinkommen – ein Modell für die Zukunft?

Ein Höhepunkt des zweiten Kongresstags bot der Vortrag von Prof. Dr. Bernhard Neumärker von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der über das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) und dessen Auswirkungen auf die Rehabilitation referierte. Die Folgen der Digitalisierung seien, dass in naher Zukunft ein Großteil der Arbeitsplätze von Maschinen und Robotern übernommen und es daher nicht mehr genug Arbeit für alle geben werde, so Prof. Neumärker. Infolgedessen müsse künftig ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle eingeführt werden, das den Grundbedarf deckt und die Teilhabe am sozialen Leben unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis ermöglicht. Die Menschen hätten dann die Wahl, ob sie zusätzlich einer – ggf. auch ehrenamtlichen – Beschäftigung nachgehen. Schlecht bezahlte, aber sinnstiftende Tätigkeiten würden attraktiver werden, da das Gehalt durch das BGE ergänzt werde. Als unattraktiv geltende Berufe würde man wesentlich besser bezahlen müssen, um einen Anreiz zu bieten. Finanziert werden solle das BGE laut Neumärker durch eine Maschinen- bzw. Robotersteuer. Rehabilitation und BGE ergänzen sich laut Neumärker wechselseitig. Während das BGE eher präventiv gesundheitsfördernd wirke, z.B. durch ausreichenden Schlaf, diene die Rehabilitation, die künftig durch einen Gesundheitsfonds finanziert werden müsse, vorwiegend der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beispielsweise nach einem Unfall oder einer Krankheit.

In seinem Schlusswort forderte DVfR-Vorstandsmitglied Walter Krug dazu auf, die Chancen der Digitalisierung zu gestalten und die derzeit gute wirtschaftlichen Lage zu nutzen, um auf Arbeitgeber zuzugehen. Der Fachkräftemangel führe zu einer erhöhten Bereitschaft, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Die wirtschaftliche Lage werde aber nicht immer so gut bleiben. Krug plädierte dafür, das Zeitfenster zu nutzen, damit die Betriebe positive Erfahrungen machen können und somit auch in Zukunft bereit sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen.


Dokumentation

Kongress-Website 2018 (Hier können Sie Programm, Grußworte etc. nochmals nachlesen)

Vorträge

Workshop 1: Wie Rückkehr gelingt: berufliche Rehabilitation bei psychischen Beeinträchtigungen

Workshop 2: Herausforderungen des BTHG für die Leistungserbringer in der beruflichen Rehabilitation

Workshop 3: Umsetzung des BTHG – Veränderungsprozesse in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Workshop 4: Übergang von der Schule in die Berufswelt aus internationaler Perspektive / Transition from school to work from an international point of view (in englischer Sprache)

Workshop 5: Rechtsdurchsetzung im Rehabilitationsrecht

Workshop 6: Return to Work – Umsetzungsstrategien mit Unternehmen

Workshop 7: Übergang von der Schule in die Berufsausbildung

Workshop 8: Arbeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Workshop 9: Teilhabe in einer Arbeitswelt 4.0 – Chancen der Digitalisierung

Workshop 10: Forschung zur Teilhabe am Arbeitsleben „Wissenschaft meets Leistungserbringer“

Einen weiteren Kurz-Bericht zum DVfR-Kongress finden Sie auf der Website der Hochschule Ravensburg-Weingarten.