14.06.2013

20 Jahre Berufskrankheit Lendenwirbelsäule (BK 2108) – Bilanz und Ausblick

Die Tagung fand am 6. Juni 2013 in Frankfurt am Main statt.

Grundlagen

  • Neue wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Prävention
  • Sozialrechtliche Bewertung
  • Medizinische Begutachtung

1993 wurden die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule unter den Nummern 2108, 2109 und 2110 in die BK-Verordnung aufgenommen. Die größte praktische Bedeutung kam dabei der BK 2108 „Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule …“ zu.  

Weit über 100.000 Versicherte stellten Anträge auf Anerkennung dieser Berufskrankheit. Die Anerkennungsquote ist gering, sie beträgt deutlich unter 10%. Im Jahre 2011 machten fast 5000 Personen ein berufsbedingtes Wirbelsäulenleiden geltend, nur  bei 378 wurde eine BK anerkannt.

Die im Jahre 2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen legten einheitliche Grundlagen für die medizinische Beurteilung der Berufskrankheit. Die medizinischen Kriterien der Konsensempfehlungen haben berufliche Expositionen bestimmt, die in etwa mit einer Verdopplung des Erkrankungsrisikos einhergehen. Dies wurde bei annäherndem Erreichen des  Richtwertes nach dem Mainz-Dortmunder Dosismodells (MDD) als gegeben angesehen. Ausgehend von den Ergebnissen der Deutschen Wirbelsäulenstudie wird diskutiert, dass auch unterhalb dieses Richtwertes Risiken für die Entstehung einer bandscheibenbedingten Erkrankung bestehen. Im Oktober 2007 hat das Bundessozialgericht in Anbetracht des noch unzureichenden Erkenntnisstandes zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen entschieden, dass das Vorliegen einer BK 2108 bereits dann medizinisch zu prüfen ist, wenn der Richtwert nach dem MDD (modifiziert berechnet) zur Hälfte erreicht ist.

Im Mittelpunkt der Tagung standen unter anderem folgende Themen:

  • Zwei Jahrzehnte BK 2108 -  eine Bilanz
  • Neue Erkenntnisse zur Epidemiologie des Rückenschmerzes
  • Organische, soziale und psychische Einflüsse beim akuten und chronischen Rückenschmerz
  • Ergebnisse und Konsequenzen der Deutschen Wirbelsäulenstudie
  • Müssen Berufsgenossenschaften und Gerichte neue Belastungsgrenzen berücksichtigen?
  • Praktische Schlussfolgerungen und Handlungsanleitungen für  den Gutachter

Die Referenten und Vorsitzenden waren ausgewiesene Experten, in den Vorträgen wurden unterschiedliche Aspekte der BK 2108 aus medizinischer, sozialpolitischer und  juristischer Sicht beleuchtet.

Die Tagung war für alle diejenigen von Interesse, die mit der BK 2112  befasst sind: Medizinische Sachverständige, Orthopäden und Unfallchirurgen, Arbeitsmediziner und Betriebsärzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gesetzlichen Unfallversicherungen, Gewerkschaften und Sozialministerien, Rechtsbeistände und Richter.

Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation.

IVM Privates Institut für Versicherungsmedizin GmbH & Co.KG
Oberschelder Weg 27a
60437 Frankfurt

Programm Berufskrankheit Wirbelsäule