Das Recht von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2021 erstmals anerkannt. Die Entscheidung des BVerfG hat der Fachausschuss „Bildung, Erziehung und Schule“ der DVfR zum Anlass genommen, die Stärkung des Rechts auf schulisch-institutionelle Bildung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen näher zu beleuchten und erste Überlegungen zu Mindeststandards von Bildungsangeboten in Schulen in einem Diskussionspapier zusammenzufassen.
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