Stellungnahmen der DVfR

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts begrüßt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und schlägt einige konkrete Formulierungen zur umfassenderen Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Menschen vor. Von Behinderung bedrohte Menschen sollten von den Bestimmungen nicht ausgenommen werden.

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Die DVfR weist in ihrer Stellungnahme auf Inklusionshemmnisse für die betriebliche Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung hin und regt an, das Konzept der Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen (ReZA) und dessen Anwendung in der Praxis zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

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Mit Grundpositionen zur Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes bezieht die DVfR aus fachlicher Sicht Stellung zu den Bereichen Habilitation und Rehabilitation.

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Die DVfR hat den Vorschlag des Bundesrates zur Einführung von externen Hilfsmittelberatern im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) kritisiert und dies in einer Stellungnahme fachlich begründet. Die Stellungnahme wurde an Bundesgesundheitsminister Gröhe, den Deutschen Bundesrat und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder übermittelt.

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Die DVfR hat sich in ihrer neuesten Stellungnahme mit den Herausforderungen eines inklusiven Schulwesens befasst.

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