Stellungnahmen der DVfR

Die Behindertenberichterstattung des Bundes ist gemessen an ihrem gesetzlichen Auftrag und den neuen Herausforderungen der BRK noch verbesserungsfähig. Sie ist bislang auch kaum international abgestimmt und vergleichbar. Die DVfR unterbreitet konkrete Vorschläge für die künftige Neuausrichtung der Berichterstattung und fordert, die Neuausrichtung der Berichterstattung in den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK aufzunehmen.

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In Ihrer Stellungnahme zu den Eckpunkten der Bundesregierung vom 9. Juni 2010 für die Bundeshaushaltsaufstellung 2011 und die Finanzplanung des Bundes bis 2014 sowie zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) – Entwurf vom 1. September 2010 bemängelt die DVfR, dass die geplanten Einsparungen der Bundesregierung arbeitslose behinderte und chronisch kranke Menschen besonders treffen können.

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Mit der Stellungnahme „Vorschläge der DVfR für den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland“ weist die DVfR auf Artikel 26 BRK (Habilitation und Rehabilitation) sowie weitere bisher nicht ausreichend wahrgenommene Themen hin, die in der Diskussion stärkere Beachtung finden müssen.

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Die DVfR fordert in einer Stellungnahme, die in § 30 SGB IX als Komplexleistung definierte Früherkennung und Frühförderung umzusetzen und die gesetzlichen Grundlagen weiterzuentwickeln. Schwerpunkt ist dabei die Herstellung von bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandards für bedarfsgerechte Beratungs- und Förderangebote.

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In einer Stellungnahme fordert die DVfR, bei der vorgesehenen Änderung der Heilmittelrichtlinie (Entwurf des Gemeinsamen Bundesausschuss vom 17.12.2009), die Belange behinderter Menschen besser zu berücksichtigen.

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