Stellungnahmen der DVfR

Im Rahmen ihrer Stellungnahme „Zur Bedeutung der Heilmittel für die Förderung der Teilhabe unter Berücksichtigung des Auftrags therapeutischer Fachberufe – ein Beitrag zur aktuellen Diskussion“ entwickelt die DVfR Grundlagen für ein teilhabeorientiertes Konzept der Heilmittelerbringung, zeigt die Organisationsformen, den Settingbezug und die Sozialraumorientierung teilhabeorientierter interdisziplinärer Heilmittelerbringung auf und diskutiert, wie eine sachgerechte leistungsrechtliche Zuordnung vorgenommen werden kann.

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Mit ihrer Stellungnahme beteiligt sich die DVfR an der Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (NAP). Sie formuliert darin Vorschläge und Aktionen, mit denen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert und der Weg in eine inklusive Gesellschaft bereitet werden soll.

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In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts begrüßt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und schlägt einige konkrete Formulierungen zur umfassenderen Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Menschen vor. Von Behinderung bedrohte Menschen sollten von den Bestimmungen nicht ausgenommen werden.

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Die DVfR weist in ihrer Stellungnahme auf Inklusionshemmnisse für die betriebliche Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung hin und regt an, das Konzept der Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen (ReZA) und dessen Anwendung in der Praxis zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

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Mit Grundpositionen zur Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes bezieht die DVfR aus fachlicher Sicht Stellung zu den Bereichen Habilitation und Rehabilitation.

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