Stellungnahmen der DVfR

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) fordert die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR), für eine qualitätsgerechte Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln die Teilhabebedarfe der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen. Der Gesetzentwurf solle den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen stärker Rechnung tragen.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) bezieht Stellung zur gleichberechtigten Teilhabe von sprach- und hörbehinderten Personen in Gerichtsverfahren. Anlass ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG).

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Zum kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) im Rahmen ihres Ad-hoc-Ausschusses „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ einen Diskussionsbeitrag in das Stellungnahmeverfahren eingebracht.

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Die DVfR hat am 13. Mai 2016 Stellung zum kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) genommen. In der Stellungnahme begrüßt sie die Benennung des Diskussionsforums „Rehabilitations- und Teilhabehaberecht“ und des DVfR-Projekts „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts“ sowie den Hinweis auf den Weltverband „Rehabilitation International“ in geeigneten Handlungsfeldern des NAP 2.0.

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Das Diskussionspapier „Empfehlungen zur Verbesserung der teilhabeorientierten Versorgung und Rehabilitation für Menschen mit außerklinischer Beatmung“ des DVfR-Fachausschusses „Aktuelle Probleme der Hilfsmittelversorgung“ weist auf wesentliche Probleme der außerklinischen Beatmung hin und regt Verbesserungen der medizinischen und rehabilitativen Versorgung für beatmete Menschen an.

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