Stellungnahmen der DVfR

Schwierige Lebensverhältnisse sind für Vorschulkinder mit (drohender) Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihre Familien Realität. Nicht nur wächst ein Teil der Kinder in Armut auf, auch gibt es aus Wissenschaft und Praxis Hinweise darauf, dass nicht bei allen Kindern ein vorhandener Förder- bzw. Rehabilitationsbedarf gedeckt wird. In ihrem Positionspapier befasst sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) mit der gesundheitlichen Versorgung und Teilhabesicherung dieser Kinder und nimmt dabei v. a. die Rolle von sektorenübergreifenden Netzwerken und therapeutischen Leistungen in Kindertagesstätten in den Blick.

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Die Bedeutung psychischer Störungen als Ursache von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung für die sozialen Sicherungssysteme ist gestiegen. Arbeitsverdichtung, Rationalisierungsprozesse und komplexer werdende Arbeitsinhalte führen zu einer Verlagerung der Belastung von körperlichen zu mentalen Funktionen. Darüber hinaus werden psychische Störungen häufiger diagnostiziert und verlieren an Stigmatisierungspotential.

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Vor dem Hintergrund der Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) muss die Sicherung der Ergebnisqualität von Eingliederungshilfeleistungen stärker in den Fokus interdisziplinärer Untersuchungen rücken. Als zentral bewertet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) in ihrer Stellungnahme zu Wirkung und Wirksamkeit dabei die korrekte Anwendung der Bedarfsermittlung und -feststellung nach § 13 SGB IX unter Berücksichtigung der Vorgaben der ICF und betont die Bedeutung der Betroffenenperspektive.

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In zwei vom Ad-hoc-Ausschuss „Umsetzung des BTHG“ vorgelegten Stellungnahmen befasst sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) aus aktuellem Anlass mit verschiedenen Aspekten der Bedarfsermittlung.

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Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe. Nicht gehfähige Menschen benötigen für ihre selbstständige oder unterstützte Mobilität einen Rollstuhl. Um die Teilhabe der Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer bestmöglich zu sichern, ist neben der technisch korrekten Ausführung und Funktionsfähigkeit des Rollstuhls ein auf die individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele ausgerichteter Versorgungsprozess erforderlich. Die DVfR legt Empfehlungen für die teilhabeorientierte Rollstuhlversorgung vor, die sich an alle Akteure im Hilfsmittelbereich richten.

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