Stellungnahmen der DVfR

Zentrale Gegenstände des Referentenentwurfs für das Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG) sind die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Zulassung von Leistungserbringern und das Übergangsgeld. Einzelheiten zu Zulassung, Vergütungssystem und Belegung sollen bis zum 31.12.2022 durch die Deutsche Rentenversicherung Bund festgelegt werden.

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Das neue Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) wird zum 26. Mai 2020 mit dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) in Kraft treten. Es löst das Medizinproduktegesetz (MPG) in seiner bestehenden Struktur ab und setzt bereits bestehende EU-Regelungen in nationales Recht um. In einer Stellungnahme weist der Fachausschuss Hilfsmittelversorgung der DVfR auf Unklarheiten und mögliche Gefahren der geplanten Änderungen für die bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung und -nutzung hin, die sowohl Leistungserbringer als auch Hilfsmittelnutzer und -nutzerinnen betreffen können.

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen. In ihrer Stellungnahme mit dem Titel „Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Rehabilitation im Spannungsfeld zwischen Bedarf und Antikorruptions- und Wettbewerbsrecht" greift die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) bestehende Unsicherheiten über die rechtskonforme Zusammenarbeit bei den Reha-Akteuren auf und informiert über Möglichkeiten und Grenzen einer interdisziplinären Zusammenarbeit.

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Menschen, die auf Rollstühle, Elektromobile (Scooter) oder andere Mobilitätshilfen angewiesen sind, stehen im öffentlichen Personenverkehr vor besonderen Heraus­forderungen. Denn nicht alle Mobilitätshilfen, in denen Personen sitzend befördert werden, sind technisch ausreichend dafür ausgestattet, und nicht jedes öffentliche Verkehrsmittel ist barrierefrei zugänglich. Teilweise fehlen transparente Regelungen für die rechtskonforme Beförderung mobilitäts­eingeschränkter Passagiere. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) benennt Anforderungen an Mobilitätshilfen und Verkehrsmittel, damit der öffentliche Personenverkehr von Betroffenen uneingeschränkt und sicher genutzt werden kann.

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In ihrer aktuellen Stellungnahme begrüßt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) die Intention der Bundesregierung, u. a. die Versorgungssituation von Menschen mit Intensivpflegebedarf einschließlich Beatmungsbedürftigkeit sowie den Leistungsanspruch für Kinder- und Jugendliche zu verbessern und den Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu erleichtern. Die DVfR lehnt jedoch die geplante Regelung, wonach Intensivpflege bei Erwachsenen regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen bzw. in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden soll, strikt ab. Sie sieht ferner die Gefahr der Aufweichung des gemeinsamen Rehabilitations- und Teilhaberechts im SGB IX und fordert, die Rechte und Teilhabeinteressen von Betroffenen zu wahren, insbesondere auch für intensivpflege- und weaningbedürftige Patientinnen und Patienten.

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