Stellungnahmen der DVfR

Die Bedeutung psychischer Störungen als Ursache von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung für die sozialen Sicherungssysteme ist gestiegen. Arbeitsverdichtung, Rationalisierungsprozesse und komplexer werdende Arbeitsinhalte führen zu einer Verlagerung der Belastung von körperlichen zu mentalen Funktionen. Darüber hinaus werden psychische Störungen häufiger diagnostiziert und verlieren an Stigmatisierungspotential.

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Vor dem Hintergrund der Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) muss die Sicherung der Ergebnisqualität von Eingliederungshilfeleistungen stärker in den Fokus interdisziplinärer Untersuchungen rücken. Als zentral bewertet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) in ihrer Stellungnahme zu Wirkung und Wirksamkeit dabei die korrekte Anwendung der Bedarfsermittlung und -feststellung nach § 13 SGB IX unter Berücksichtigung der Vorgaben der ICF und betont die Bedeutung der Betroffenenperspektive.

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