Stellungnahmen der DVfR

Im Rahmen der breiten Diskussion über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland verfolgt die DVfR die bildungspolitische Debatte, die allzu oft auf die institutionelle Frage verengt wird, mit Sorge.

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In einer Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes weist die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) auf zwei wesentliche Neuregelungen des Entwurfs hin, die Verschlechterungen der Versorgung insbesondere chronisch kranker und behinderter Menschen beinhalten können.

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Der vorgelegte Nationale Aktionsplan (NAP) stellt nach Auffassung der DVfR nur einen ersten Schritt zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dar. Deshalb sollte der Aktions-Plan eher als ein Akzente setzender Auftakt für den Prozess der Umsetzung der BRK angesehen werden und weniger als umfassender und in sich geschlossener Gesamtplan.

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Der Vorstand der DVfR begrüßt die Neufassung der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung des Beschlussentwurfes vom 20.1.2011 grundsätzlich, verlangt jedoch in einigen Punkten eine Überarbeitung.

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Der Hauptvorstand der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation hat am 26. Mai 2011 die vom DVfR-Fachausschuss „Psychische Behinderungen“ unter Leitung von Dr. Robert Bering im März 2011 erarbeitete Stellungnahme „Trägerübergreifende Behandlung und Rehabilitation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (KJjE) mit psychischen Beeinträchtigungen: Positionspapier zur Konvergenz des SGB VIII und SGB IX“ verabschiedet.

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