Stellungnahmen der DVfR

Durch eine integrierte Versorgung, die seit 2003 im SGB V als Leistungsform verankert ist, können Leistungen unterschiedlicher Versorgungsbereiche– medizinische Versorgung, Rehabilitation, Pflege – für die Betroffenen bedarfsgerecht zusammengeführt werden. Viele Menschen mit Behinderungen können von integrierten Versorgungsstrukturen erheblich profitieren.

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