23.03.2011

Stellungnahme der DVfR zur Neufassung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie)

Der Vorstand der DVfR begrüßt die Neufassung der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung des Beschlussentwurfes vom 20.1.2011 grundsätzlich, verlangt jedoch in einigen Punkten eine Überarbeitung.

Nach Auffassung der DVfR gefährdet die Neufassung des § 11 Abs. 2 der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) die Heilmittelversorgung erwachsener behinderter Menschen, die in Tageseinrichtungen betreut werden, durch die Einführung einer Altersgrenze für die Behandlung behinderter Menschen in Tageseinrichtungen. Die DVfR sieht eine Reihe von fachlichen Gründen um den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu beanstanden.

Eine Beanstandung erscheint auch deshalb geboten, weil der Bundesausschuss die in Stellungnahmen anhörungsberechtigter und nicht anhörungsberechtigter Verbände gegen die Einführung einer Altersgrenze vorgebrachten Argumente in den tragenden Gründen nicht eigens gewürdigt hat und der Hinweis, eine Beseitigung der vorgesehenen Altersbegrenzung sei aus leistungsrechtlichen Gründen nicht möglich, nicht begründet oder belegt und auch nicht erkennbar zum Gegenstand der Erörterungen gemacht wurde. Damit wurden die Stellungnahmen nicht angemessen in die Entschlussfassung einbezogen, wie dies § 92 Abs. 6 SGB V verlangt.

Die DVfR ist der Meinung, dass eine Regelung anzustreben ist, die allen schwer behinderten Menschen die Behandlung in Tageseinrichtungen ermöglicht, wenn sie darauf angewiesen sind. Dazu ist eine neue Fassung des § 11 Abs. 2 S. 3 notwendig.

Die gesamte Stellungnahme ist unter folgendem Link als PDF-Datei nachzulesen:

Stellungnahme


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