21.11.2011

Stellungnahme der DVfR zu den Anforderungen an eine inklusive Schule

Im Rahmen der breiten Diskussion über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland verfolgt die DVfR die bildungspolitische Debatte, die allzu oft auf die institutionelle Frage verengt wird, mit Sorge.

Die DVfR hat bereits beim Kongress 2011 „Individuelle Rehabilitation in Sozialräumen. Impulse aus der BRK“ darauf hingewiesen, dass das Regelschulwesen nicht ausreichend auf die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vorbereitet ist und Voraussetzungen dafür im jeweiligen Sozialraum realisiert werden müssen.

Die Kultusministerkonferenz hat im Oktober 2011 einen Beschluss zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen  mit Behinderungen in Schulen gefasst, der jedoch den in der BRK geforderten Vorrang des gemeinsamen Lernens außer Acht lässt und keine konkreten Hinweise auf notwendige Veränderungen der Schullandschaft gibt.

Die DVfR empfiehlt in einer Stellungnahme, überall die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Eltern und Schüler eine echte Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Schul- und Unterrichtsformen haben. Die DVfR betont, dass die Qualität der pädagogischen Arbeit in Bezug auf die Förderung aller Kinder, mit und ohne Behinderungen, gewährleistet sein muss. Die Schulträger haben zudem sicherzustellen, dass inklusive Schule ein Lebens- und Sozialraum für alle Schüler ist. Das bedeutet auch, dass neben der bedarfsgerechten pädagogischen Förderung in einem barrierefreien Umfeld auch die für behinderte Kinder notwendige Therapie, Pflege und Teilhabeassistenz geleistet wird.

Die Stellungnahme wurde im DVfR-Arbeitsausschusses „Bildung, Schule und Erziehung“ erarbeitet. Sie ist unter folgendem Link als PDF-Datei nachzulesen:

Stellungnahme

Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)


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