28.11.2013

Implementierung ICF zur Klassifizierung von psychischen Beeinträchtigungen

Der DVfR-Ausschuss „Psychische Behinderungen“ hat sich in seiner neuesten Stellungnahme intensiv mit den Chancen der Implementierung der ICF zur Klassifikation von psychischen Beeinträchtigungen beschäftigt.

Dabei wurden auch bestehende Einschränkungen thematisiert; so sind beispielsweise die personbezogenen Kontextfaktoren noch nicht kategorisiert, die bei psychischen Störungen eine wichtige Rolle spielen. Insgesamt kommt der Ausschuss aber zu dem Schluss, dass die ICF als Ergänzung zur ICD geeignet ist, die im SGB IX geforderte Teilhabeorientierung zweckmäßig und zielorientiert abzubilden. Anwendungsmöglichkeiten bestehen auf unterschiedlichen Ebenen, z. B. als Rahmenkonzept, als Codiersystem oder als Grundlage für weitere Instrumentenentwicklungen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.


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