28.11.2018

DVfR-Stellungnahmen zur Bedarfsermittlung nach neuem Recht

In zwei vom Ad-hoc-Ausschuss „Umsetzung des BTHG“ vorgelegten Stellungnahmen befasst sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) aus aktuellem Anlass mit verschiedenen Aspekten der Bedarfsermittlung.

Das Positionspapier „Zum Verfahren der Bedarfsermittlung und -feststellung in der Praxis und zur Bedeutung von § 13 SGB IX“ setzt sich mit den in der bisherigen Praxis bestehenden Umsetzungsproblemen auseinander, erläutert die Anforderungen des neuen § 13 SGB IX (Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs) und gibt Hinweise für die Fälle, in denen ein rasch zu entscheidender Rehabilitationsantrag im Raum steht oder die Bedarfsermittlung an Expertinnen und Experten bzw. Dienste und Einrichtungen delegiert wird. Zudem werden in einem Abschnitt die Anforderungen an das Bedarfsermittlungsgespräch behandelt und präzisiert. Die DVfR rekurriert dabei v.a. auf ihre 2017 veröffentlichte Stellungnahme mit den Anwendungshinweisen zur ICF im Rahmen des BTHG.

Diese ist auch Anknüpfungspunkt für das zweite Papier („Stellungnahme der DVfR zu Inhalten der Bedarfsermittlung: Morbidität, Sorge um Gesundheiterhaltung und Krankheitsbewältigung“), welches das Thema Gesundheitsförderung und -erhaltung im Kontext der Eingliederungshilfe in den Blick nimmt und ihre Rolle bei der Bedarfsermittlung untersucht.

Die DVfR stellt beide Papiere auf ihrer Webseite als PDF zum Download zur Verfügung:

Positionspapier „Zum Verfahren der Bedarfsermittlung und -feststellung in der Praxis und zur Bedeutung von § 13 SGB IX" (PDF/316 KB)

Stellungnahme der DVfR zu Inhalten der Bedarfsermittlung: Morbidität, Sorge um Gesundheiterhaltung und Krankheitsbewältigung (PDF/146 KB)


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