03.12.2014

DVfR-Stellungnahme: Nutzung der ICF im deutschen Rehabilitationssystem - Dringende Handlungsfelder für Politik und Rehabilitationsträger

Trotz Verbreitung und großer Akzeptanz der ICF, ist sie in der konkreten Anwendung und Nutzung in den Praxisfeldern der Rehabilitation noch deutlich begrenzt und hinter ihren Entwicklungspotenzialen zurückgeblieben. Um die Anwendung bzw. Nutzung der ICF im deutschen Rehabilitationssystem zu fördern und neue Impulse zu geben, hat die DVfR in Zusammenarbeit mit DGRW bereits ein praxisbezogenes Positionspapier ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage wurde nun diese Strellungnahme vom DVfR-Vorstand verabschiedet.

Das Positionspapier wurde im Hauptvorstand der DVfR im März 2014 verabschiedet und auf ihrer Homepage veröffentlicht (siehe www.dvfr.de sowie auch www.dgrw-online.de).

In dem Positionspapier wird ausdrücklich betont, dass die ICF geeignet ist, „die Teilhabeorientierung der deutschen Gesetzgebung und das zentrale Ziel der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen“. Kernpunkt des Positionspapiers ist ein Konzept zur Nutzung der ICF in Rehabilitationseinrichtungen, mit dem Wege für die Anwendung in der Praxis aufgezeigt werden und das stufenweise umzusetzen ist.

Zugleich wird erläutert, dass eine intensivere Nutzung nicht nur von den Leistungserbringern abhängt, sondern u. a. auch von der weiteren Ausgestaltung der Rahmenbedingungen, die insbesondere in der Verantwortung von Politik und Rehabilitationsträgern liegen. Aus diesem Grunde appelliert die DVfR nicht nur an die Leistungserbringer, Anregungen zur Nutzung der ICF aufzugreifen. Sie fordert insbesondere die für die Rahmenbedingungen der Nutzung verantwortlichen Institutionen auf, potenzielle Nutzungshindernisse zu beseitigen und die Anwendung in der Praxis zu fördern.

Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.


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