22.10.2015

DVfR-Stellungnahme: Inklusive betriebliche Berufsausbildung braucht fördernde Rahmenbedingungen

Die DVfR weist in ihrer Stellungnahme auf Inklusionshemmnisse für die betriebliche Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung hin und regt an, das Konzept der Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen (ReZA) und dessen Anwendung in der Praxis zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Das Ziel der ReZA ist eine deutliche Steigerung der Qualität der Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Anwendung der ReZA-Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) insbesondere bei kleinen Betrieben und bei Kammern auf erhebliche Probleme stößt.

Zur Überwindung inklusionshemmender Rahmenbedingungen für die betriebliche Berufsausbildung behinderter Auszubildende gibt die DVfR folgende Anregungen:

  1. Es wird empfohlen, dass sich der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM) des BIBB erneut mit der Struktur und Umsetzung der ReZA-Qualifizierung befasst. Ziel sollte es sein, dass bei der Umsetzung der ReZA-Empfehlung dem Inklusionsgedanken noch stärker als bisher in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann.
  2. Die Anbieter der ReZA-Qualifizierung sollten insbesondere das Rahmencurriculum flexibel unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Ausbildungsbetriebe umsetzen, damit alle Möglichkeiten einer inklusiven betrieblichen Ausbildung ausgeschöpft werden.
  3. Alle Kammern sollten einheitliche Maßstäbe für die Umsetzung der ReZA-Empfehlung anwenden.
  4. Grundsätzlich ist es die Aufgabe aller Unternehmen, eine inklusive betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen. Um dafür generell Barrieren abzubauen, sollte die allgemeine Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung um Kompetenzbereiche ergänzt werden, die für die inklusive Ausbildung von Menschen mit Behinderung förderlich sind. Dies würde den hohen zusätzlichen ReZA-Qualifizierungsaufwand für Betriebe senken und könnte zugleich die Bereitschaft der Betriebe stärken, Menschen mit Behinderung auszubilden.
  5. Eine Informationsoffensive für Betriebe über die verschiedenen Möglichkeiten, eine Anerkennung der Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung für betriebliche Ausbilder zu erlangen, sollte durch das BIBB angeregt und über Verbände und Kammern durchgeführt werden.

Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.


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