15.01.2014

DVfR spricht sich gegen Einführung eines Demografie-Faktors im RV-Leistungsverbesserungsgesetz aus

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) spricht sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) gegen die Einführung eines Demografie-Faktors für die Anpassung der jährlichen Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe aus. Stattdessen sei eine gewisse Flexibilität der Rentenversicherung beim Umgang mit dem Reha-Budget notwendig.

Nach Ansicht der DVfR spielen andere Faktoren bei der Bestimmung des Finanzbedarfs für Rehabilitationen eine wesentlich größere Rolle als der demografische Faktor. So hänge die Kostenentwicklung vom Antragsverhalten, dem Angebot, der Bedarfsentwicklung aufgrund medizinischer Entwicklungen und weiterer Bestimmungsgrößen ab. Insgesamt nehme die Komplexität der Rehabilitationsfälle immer weiter zu.

Der Verband schlägt deshalb vor, Über- und Unterschreitungen des Budgets weiterhin zu erlauben – mit der Maßgabe, dass diese 2 % nicht überschreiten, ohne dass es zu entsprechenden Anrechnungen auf die Folgejahre kommt. Dazu sei eine entsprechende Änderung in § 220 Abs. 1 Satz 2 SGB VI erforderlich.

Die vorgesehen Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente bezeichnet die DVfR als „notwendigen Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings seien die geplanten Änderungen nicht ausreichend, da oft die nötige Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung in der zweiten (betriebliche Altersvorsorge) und dritten (private Altersvorsorge) Säule der Alterssicherung fehle.

Zur Stellungnahme der DVfR zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz (PDF/ 214 KB)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.