19.05.2016

DVfR nimmt zum Referentenentwurf des NAP 2.0 Stellung

Die DVfR hat am 13. Mai 2016 Stellung zum kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) genommen. In der Stellungnahme begrüßt sie die Benennung des Diskussionsforums „Rehabilitations- und Teilhabehaberecht“ und des DVfR-Projekts „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts“ sowie den Hinweis auf den Weltverband „Rehabilitation International“ in geeigneten Handlungsfeldern des NAP 2.0.

Bisher beabsichtigte Maßnahmen zur Förderung der Inklusionskompetenz auf unterschiedlichen Wegen wertet sie positiv und regt zugleich an, das Themenfeld „Inklusion“ zusätzlich in allen Ausbildungsprogrammen für soziale und pädagogische Berufe zu verankern.

Darüber hinaus macht die DVfR unter Verweis auf ihre bereits vorangegangenen Stellungnahmen zum Arbeitsentwurf des NAP 2.0 bzw. zum bisherigen Nationalen Aktionsplan (siehe hier) Vorschläge zur Behebung von Schwachstellen im Referentenentwurf: Sie unterstreicht u. a. die Teilhaberelevanz des Einsatzes von Heil- und Hilfsmitteln und plädiert für die Entwicklung einer Strategie für bedarfsgerechte, teilhabeorientierte Hilfsmittelversorgung, insbesondere im Hinblick auf Wohnortnähe, Kompetenz, zügige Versorgungsprozesse und Ergebnisqualität. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Anregungen zur inklusiveren Ausgestaltung der Maßnahmen zur „Stärkung der Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen“.

Hier finden Sie die Stellungnahme.


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