10.06.2015

DVfR lehnt die Einführung von externen Hilfsmittelberatern im GKV-VSG ab

Die DVfR hat den Vorschlag des Bundesrates zur Einführung von externen Hilfsmittelberatern im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) kritisiert und dies in einer Stellungnahme fachlich begründet. Die Stellungnahme wurde an Bundesgesundheitsminister Gröhe, den Deutschen Bundesrat und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder übermittelt.

Die Stellungnahme  erläutert, dass die Einführung externer Hilfsmittelberater kein geeigneter Weg ist, die Hilfsmittelversorgung zweckmäßiger und wirtschaftlicher zu gestalten. Insbesondere sind für die Versicherten keine Verbesserungen zu erwarten. Auch werden dadurch die Rechte und Pflichten der verordnenden Ärzte im Hinblick auf die Krankenbehandlung und auf die Förderung der Teilhabe, die gesetzlichen Pflichten des Medizinischen Dienstes und der gesetzlichen Krankenversicherung im Verwaltungsverfahren sowie die vertraglichen Verpflichtungen der Hilfsmittelerbinger ausgehebelt. Die Rechte der betroffenen Menschen mit Behinderungen bzw. deren Wahrnehmung werden ebenso beeinträchtigt.

Deshalb plädiert die DVfR dafür, auf die im GKV-VSG vorgesehene gesetzliche Einführung von externen Hilfsmittelberatern zu verzichten und stattdessen die dafür vorgesehenen Ressourcen in die Verbesserung der bestehenden Hilfsmittelversorgungsstrukturen durch Qualifizierung, mehr Zeit für die Bedarfsermittlung und die Erarbeitung einer Versorgungskonzeption im Einzelfalle zu investieren. Dazu liegen ausreichend Vorschläge vor, unter anderem der DVfR aus den Jahren 2006, 2009 und 2013. Diese betreffen insbesondere den Prozess der Hilfsmittelversorgung, die Gestaltung der ärztlichen Verordnung, die Gestaltung des Versorgungsvorschlages, die Verbesserung der Qualifikation und der Ressourcen des Medizinischen Dienstes sowie die verbesserte Kooperation und Vernetzung der an der Hilfsmittelversorgung Beteiligten.  

Die DVfR-Stellungnahme zur Einführung von externen Hilfsmittelberatern im GKV-VSG  finden Sie hier zum Download.


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