15.07.2016

DVfR fordert mehr Teilhabeorientierung in der Heil- und Hilfsmittelversorgung

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) fordert die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR), für eine qualitätsgerechte Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln die Teilhabebedarfe der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen. Der Gesetzentwurf solle den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen stärker Rechnung tragen.

Das neue Gesetz konzentriert sich vor allem auf qualitative Verbesserungen bei den Ausschreibungsverfahren, produktbezogene Qualitätsaspekte, die Beratungspflicht durch die Hilfsmittelanbieter und die Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses und nachträgliche Kontrollpflichten der Krankenkassen zur Überprüfung von Hilfsmittelverträgen. In ihrer Stellungnahme kritisiert die DVfR, dass der Gesetzentwurf zu einseitig auf Fertig-Hilfsmittel orientiert und hierfür die Produktqualität, Auswahlmöglichkeiten und Beratung durch den Sanitätsfachhandel stärken will. Außer Acht bleibt die notwendige Orientierung des Versorgungsprozesses an den zu erreichenden Zielen. Weitgehend unberücksichtigt bleibt ferner die Tatsache, dass nur ein Teil der Hilfsmittel gebrauchsfähige Fertigprodukte sind, viele andere aber individuell angepasst bzw. hergestellt werden müssen.

Individuelle Hilfsmittelversorgung ist Teamarbeit

Aus Sicht des Vorsitzenden der DVfR, Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, sollte zwischen Hilfsmitteln als Handelsware und individuell hergestellten Hilfsmitteln differenziert werden. „Bei individuellen Hilfsmitteln ist die Gestaltung des Hilfsmittelversorgungsprozesses zur Erreichung der Versorgungs- bzw. Teilhabeziele ausschlaggebend und nicht allein die technische Produkteigenschaft“, so der DVfR-Vorsitzende. Eine gute Qualität werde bei individuellen Hilfsmittelversorgungen erreicht, wenn kompetente Leistungserbringer (Ärzte, Therapeuten, Hilfsmittelfachleute) mit dem Versicherten und der Krankenkasse strukturiert und zielorientiert im Hinblick auf zu erreichende Teilhabeziele zusammenarbeiten, um eine bedarfsdeckende Versorgung zu ermöglichen.

Rahmenbedingungen für die individuelle Hilfsmittelversorgung stärken

„Deshalb sollten mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen für individuelle Hilfsmittelversorgungen so gestaltet werden, dass Teamarbeit stattfinden kann. Versicherte sollten eine gute Beratung durch ein multiprofessionelles Team erhalten können, welches den Teilhabebedarf umfassend ermittelt und die bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt. Dazu gehört auch die anbieterunabhängige Beratung“, fordert Dr. Schmidt-Ohlemann. Da es entgegen der Empfehlung des GKV-Spitzenverbands immer noch gängige Praxis vieler Krankenkassen ist, individuell angefertigte Hilfsmittel oder Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil auszuschreiben, wozu z. B. auch individuell angepasste Rollstühle gehören, fordert die DVfR im Gesetzentwurf dazu eine Klarstellung.

Die beabsichtigte systematische Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses ist wichtig, darf aber nicht allein Sache der Hilfsmittelanbieter sein. Da dort nicht nur medizintechnische Details zu Hilfsmitteln, sondern auch ergänzende Dienstleistungen wie Service, Beratung und Training sowie indikationsbezogene Einsatzmöglichkeiten beschrieben werden sollen, empfiehlt die DVfR hierbei die Mitwirkung medizinischer Fachgesellschaften und Betroffenenorganisationen. Außerdem sollten Evaluation und Forschung gestärkt werden, um anhand valider Daten die Qualität des Einsatzes von Heil- und Hilfsmitteln steuern zu können.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der DVfR zum Referentenentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG).

Weitere Stellungnahmen zum Thema Heil- und Hilfsmittelversorgung finden Sie unter www.dvfr.de/stellungnahmen.


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