Stellungnahmen der DVfR

Das Positionspapier der DVfR befasst sich mit den Anforderungen an ein inklusives Leistungsrecht, das sowohl dem Ansatz der Kinder- und Jugendhilfe als auch der Eingliederungshilfe mit ihrer bio-psycho-sozialen Perspektive gerecht wird. Die DVfR zieht das Fazit, dass jeweils eine spezifische Anspruchsgrundlage für Teilhabeleistungen und eine für erzieherische Hilfen notwendig ist.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat dem Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) im Rahmen eines schriftlichen Beteiligungs­verfahrens Vorschläge zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barriere­freies Gesundheitswesen“ unterbreitet. Die DVfR konzentriert sich in ihren Vorschlägen auf Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist deren selbstbestimmte und umfassende Teilhabe, insbesondere an der Gesundheitsversorgung, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

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Das Recht von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2021 erstmals anerkannt. Die Entscheidung des BVerfG hat der Fachausschuss „Bildung, Erziehung und Schule“ der DVfR zum Anlass genommen, die Stärkung des Rechts auf schulisch-institutionelle Bildung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen näher zu beleuchten und erste Überlegungen zu Mindeststandards von Bildungsangeboten in Schulen in einem Diskussionspapier zusammenzufassen.

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Die Bundesregierung plant, die Krankenhausversorgung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Mit einem Positionspapier macht die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) auf die Rolle der Rehabilitation als sektorenübergreifendes Behandlungskonzept für Menschen mit Behinderungen aufmerksam und fordert eine stärkere Berücksichtigung rehabilitativ ausgerichteter Strukturen und Prozesse bei der Krankenhausreform.

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Die Bundesregierung beabsichtigt mit diesem Gesetz mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) begrüßt in ihrer Stellungnahme insgesamt die Zielsetzungen der Neuregelungen im SGB IX und nimmt zu einigen Artikeln des Gesetzentwurfs Stellung.

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