Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
Friedrich-Ebert-Anlage 9
69117 Heidelberg
Servicebereich

Mitgliedschaftsanträge
Antrag Einzelmitglieder
Antrag Reha-Einrichtungen
Antrag Verbände
Mitgliedsbeiträge der DVfR
Die Satzung der DVfR
Mitglied der DVfR werden
Als Mitglied der DVfR sind Sie Teil des interdisziplinären Rehabilitations-Netzwerks in Deutschland und können die Entwicklungsprozesse im Bereich Rehabilitation und Teilhabe begleiten, unterstützen und aktiv mitgestalten.
DVfR-Mitglieder...
- nehmen teil am fachlichen Austausch der Rehabilitationsexperten
- erhalten Kontakte zu Experten aus anderen Rehabilitationsbereichen
- unterstützen Stellungnahmen, die auf Probleme bei der Anwendung und Fortentwicklung des Rehabilitations-, Sozial- und Gesundheitsrechts hinweisen und Handlungsbedarf zur Verbesserung der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aufzeigen
- können Klärungsprozesse zu aktuellen Problemen selbst initiieren, z.B. durch Antrag an den Hauptvorstand zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe / eines Fachausschusses oder zur Durchführung einer Fachveranstaltung
Korporative Mitglieder können sich im Mitgliederverzeichnis auf der DVfR-Webseite mit einem Kurzportrait vorstellen.
DVfR-Mitglieder erhalten...
- den Newsletter der DVfR
- die wissenschaftliche Zeitschrift DIE REHABILITATION (Abonnement-Sonderkondition für DVfR-Mitglieder)
- Bücher aus der DVfR-Reihe „Interdisziplinäre Schriften zur Rehabilitation“ (zum Mitgliederpreis)
- den Jahresbericht über die Tätigkeit der DVfR
- vergünstigte Teilnehmergebühren bei Veranstaltungen der DVfR
Wer kann Mitglied der DVfR werden, und wie geht das?
Alle Verbände, Institutionen, Einrichtungen und Personen, die die Satzung der DVfR anerkennen, können Mitglied der DVfR werden.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt (siehe Aufnahmeformulare für Einzelmitglieder und für korporative Mitglieder); Referenzen sind erwünscht. Über die Aufnahme entscheidet der Hauptvorstand.









