Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
Friedrich-Ebert-Anlage 9
69117 Heidelberg
Servicebereich

Schwerpunktthema: UN-Behindertenrechtskonvention
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) ist seit dem 26. März 2009 geltendes Recht und verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland als unterzeichnenden Vertragsstaat auf die weitreichenden Ziele einer inklusiven Politik für chronisch kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation hat den Prozess der Entstehung der BRK aktiv begleitet und begrüßt ihre Ratifizierung. Sie erkennt an, dass in Deutschland – insbesondere mit dem SGB IX und dem Behindertengleichstellungsgesetz – bereits wichtige Schritte erfolgt sind, um die vollständige Integration behinderter Menschen zu erreichen. In der Umsetzung der BRK sieht die DVfR einen Schwerpunkt ihres künftigen Engagements und wird diesen Prozess konstruktiv unterstützen.
Thesen zur Weiterentwicklung des Behindertenrechts im Lichte der Beschlüsse der ASMK vom 23/24.11.2010 von Dr. Harry Fuchs Düsseldorf
Vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Behindertenrechts (SGB IX) – auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention – bewertet der nachfolgende Beitrag, welcher gesetzgeberische...
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Berücksichtigung von Schwer- und Mehrfachbehinderten in der Politik
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, alle behinderten Menschen bei der Umsetzung der UN-Konvention einzubeziehen....
Auswirkungen der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland
Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) erläutert in seinem Vortrag am 15.10.2010 die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Die daraus entstehenden Verpflichtungen betreffen Bund, Länder, Gemeinden und...
Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Neunten Sozialgesetzbuches
In diesem Beitrag zeigt Dr. Harry Fuchs die einzelnen Divergenzen zwischen den Regelungen der UN- Behindertenrechtskonvention und dem deutschen Teilhaberecht auf.
UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zu konsequenter Teilhabepolitik
Die DVfR hat zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) eine erste Stellungnahme abgegeben.











