Rund 300.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten hier zu Lande in speziellen Werkstätten. Nur in wenigen Fällen gelingt der Übergang von den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) erläutert in einer Stellungnahme, was die geplante Reform der WfbM aus menschenrechtlicher Sicht umfassen muss, um den Übergang zu verbessern und um der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gerecht zu werden.
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