Auch Menschen mit Demenzerkrankungen können von einer stationären Reha profitieren. Das bekräftigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Stuttgart vom 17. Juli 2018. Die Krankenkasse habe die jeweiligen Aussichten individuell zu prüfen und zu würdigen, begründeten die Richter des LSG und verurteilten eine Krankenkasse, die Kosten für eine vierwöchige Reha-Maßnahme einer an Demenz erkrankten 78-Jährigen zu erstatten (Urteil vom 17.07.2018, Aktenzeichen L 11 KR 1154/18).
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