06.04.2017

Verbesserung der Lebenssituation contergangeschädigter Menschen

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, das Ende Februar rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, erhalten contergangeschädigte Menschen bessere Leistungen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) teilte am 10. März mit, dass ab sofort die Leistungen für spezifische Bedarfe pauschal und ohne Antrag gezahlt werden.

Jede und jeder Betroffene bekommt hierfür einen jährlichen Sockelbetrag und zusätzliche Leistungen entsprechend der Schwere der Schädigung.

Das Änderungsgesetz mit der Gewährung von Pauschalbeträgen folgt den Empfehlungen des von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgelegten Berichts über die Auswirkungen der Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes von 2013. Schwesig erklärte: „Ich freue mich, dass die Unterstützungsleistungen für die contergangeschädigten Menschen verbessert worden sind und ihnen die Leistungen für besondere Bedarfe jetzt unmittelbar zugutekommen. Diese Leistungen werden pauschal, unbürokratisch und ohne langwierige Einzelprüfungen ausgezahlt, so dass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen. Sie können zudem selbst über die Verwendung der Mittel entscheiden.“

Durch die Auszahlung pauschaler Beträge verringert sich auch der Aufwand für die Auszahlung der Leistungen für spezifische Bedarfe deutlich. Für die Betroffenen ist es leichter, Leistungen zu bekommen. Noch ein Vorteil: Es wird Bürokratie abgebaut. Die Conterganstiftung für behinderte Menschen kann damit auch stärker als Servicestelle und Dienstleister für die Betroffenen ausgebaut werden.

Manuela Schwesig: „Die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen ist durch die schmerzhaften Auswirkungen ihrer Behinderung mitgeprägt. Die Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten der älter werdenden Betroffenen haben sich in den letzten Jahren weiter beschleunigt. Sie leiden zum Teil an massiven Verschleißerscheinungen. Heute sind die contergangeschädigten Menschen im Alter von Mitte bis Ende 50. Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung für die Folgen des Contergan-Skandals auch weiterhin nachkommen und für die Sicherstellung einer angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der Betroffenen sorgen.“

Zum Hintergrund:

Die Conterganstiftung gewährt Leistungen an rund 2.700 Betroffene weltweit. Dazu gehören:

  • Kapitalentschädigung,
  • Conterganrenten, seit 2013 deutlich erhöht auf derzeit bis zu 7480 € im Monat,
  • seit 2013 neue Leistungen für spezifische Bedarfe durch das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz.

Für die spezifischen Bedarfe stehen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.

(Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 10.03.2017)