05.01.2018

Rheinische Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten 13,3 Millionen Euro für 2018

Die 37 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten im Jahr 2018 insgesamt 13,3 Millionen Euro vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Sie fördern damit Menschen mit Behinderung im Beruf und deren Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Die finanziellen Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe.

Die Höhe der Zuweisungsbeträge an die Fachstellen basiert auf der Anzahl der in den jeweiligen Regionen lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Ende 2015 lebten im Rheinland insgesamt 925.566 Menschen mit einer Schwerbehinderung, davon 392.175 (rund 42 Prozent) im erwerbsfähigen Alter.

In 2016 haben das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mehr als 53 Millionen Euro im Rheinland unterstützt. Bei den Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben teilen sich das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben die Aufgaben. Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung sowie für Leistungen an die Menschen mit Behinderung selbst. Das LVR-Integrationsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Außerdem übernimmt das Integrationsamt die behinderungsgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Zuweisungen an die Fachstellen in 2018 legt der LVR nach Regionen vor. In Klammer gesetzt, befindet sich die Anzahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter.

Gemeindeverband

  • StädteRegion Aachen 682.158 Euro (21.724)

kreisfreie Städte

  • Bonn 397.768 Euro (11.920)
  • Düsseldorf 654.368 Euro (20.766)
  • Duisburg 704.232 Euro (22.485)
  • Essen 781.682 Euro (25.155)
  • Köln 1.181.202 Euro (38.928)
  • Krefeld 309.730 Euro (8.885)
  • Leverkusen 246.698 Euro (6.711)
  • Mönchengladbach 461.962 Euro (14.133)
  • Mülheim/Ruhr 242.636 Euro (6.572)
  • Oberhausen 331.050 Euro (9.620)
  • Remscheid 196.370 Euro (4.977)
  • Solingen 250.526 Euro (6.844)
  • Wuppertal 496.162 Euro (15.312)

Kreise

  • Düren 429.026 Euro (11.205)
  • Rhein-Erft-Kreis 711.580 Euro (19.153)
  • Euskirchen 297.664 Euro (8.469)
  • Heinsberg 349.180 Euro (10.245)
  • Kleve 423.004 Euro (12.790)
  • Mettmann 638.188 Euro (16.623)
  • Rhein-Kreis-Neuss 603.710 Euro (17.227)
  • Oberbergischer Kreis 401.684 Euro (12.055)
  • Rheinisch-Bergischer Kreis 345.322 Euro (10.112)
  • Rhein-Sieg-Kreis 791.910 Euro (23.715)
  • Viersen 498.266 Euro (13.592)
  • Wesel 873.922 Euro (22.957)

(Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR))