20.04.2018

Neues Konzept zum Fallmanagement bei Leistungen zur Teilhabe

Das Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm hat im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein Fallmanagement-Konzept im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe entwickelt. Ziel ist die Umsetzbarkeit in der gesamten Rentenversicherung.

Die DRV beurteilt die bisher eingesetzten Ansätze zum Case- bzw. Fallmanagement in ihrer Reichweite und ihrem Ressourceneinsatz als sehr unterschiedlich. Das Forschungsprojekt wurde deshalb damit beauftragt, auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Expertise ein Fallmanagement-Konzept für die gesamte DRV zu entwickeln.

Bezogen auf die Rehabilitation der Rentenversicherung reiche insbesondere bei erschwerenden Bedingungen eine reine Beratung zur Wiederherstellung der beruflichen Teilhabe oft nicht aus, heißt es in dem Abschlussbericht zum Projekt. Hier biete Fallmanagement einen Rahmen für die weitere Begleitung der betroffenen Versicherten und die notwendige Koordination der Maßnahmen.

Das Fallmanagement wird in die folgenden fünf Phasen gegliedert:

  • Fallidentifikation
  • Bedarfsermittlung
  • Reha-Planung
  • Überwachung und Steuerung der Leistungen
  • Abschluss und Evaluation des Einzelfalls 

Insbesondere bei Versicherten mit komplexen Problemlagen könne zur Erreichung des Ziels der beruflichen (Wieder-)Eingliederung eine Unterstützung im Rahmen des Fallmanagements hilfreich sein, so die Autorinnen und Autoren. Das Fallmanagement biete eine intensive persönliche Begleitung des Versicherten sowie eine Koordination der notwendigen Maßnahmen. Darüber hinaus beziehe Fallmanagement auch die Strukturen und Prozesse einer Organisation sowie die Arbeit im interinstitutionellen Netzwerk mit ein und unterstütze damit das Vorgehen im Einzelfall.

Aus Sicht der Forschenden sind Vorgehensweisen im Sinne des Fallmanagements auch in der Vergangenheit im Rahmen der Reha(fach)beratung genutzt worden, allerdings in unterschiedlichem Maße und abhängig von Ausbildung und Berufserfahrung der Reha(fach)berater. Diese könnten nun im Rahmen des neuen Konzepts umgesetzt, konkretisiert und Versicherten angeboten werden.

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(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)