13.12.2017

Neues Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW der Landschaftsverbände LVR und LWL

Am 12. Dezember stellten die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) das neue, einheitliche Bedarfsermittlungsinstrument für Nordrhein-Westfalen vor. Es heißt offiziell „BEI_NRW - Bedarfe ermitteln, Teilhabe gestalten“.

Das neue Bedarfsermittlungsinstrument wurde entwickelt, um die im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankerte Bedarfsermittlung auf Grundlage des bio-psycho-sozialen Modells der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) umzusetzen (§ 13 Abs. 2 SGB IX-neu, § 118 Abs. 1 SGB IX-neu). Zudem setzten die Landschaftsverbände bisher zwei unterschiedliche Verfahren ein. BEI-NRW wurde von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der beiden Landschaftsverbände entwickelt und soll nun einen landesweit einheitlichen Prozess für die Bedarfsermittlung ermöglichen.

Den Prototyp stellte Dr. Dieter Schartmann (LVR) auf der Auftaktveranstaltung des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ Ende November in Berlin vor. Träger dieses Projekts ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Das Bedarfsermittlungsinstrument stelle die Wünsche der Leistungsberechtigten in den Mittelpunkt und ermittele den Rehabilitationsbedarf diskursiv auf Grundlage eines leitfadengestützten Interviews, heißt es auf der Projekt-Webseite.

Ziel des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ ist es, die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen zu unterstützen. Dazu finden u.a. bundesweite Veranstaltungen zu Intention, Hintergrund und Regelungsinhalten statt.

Weitere Informationen:

Aufzeichnung der Veranstaltung BEI-NRW des LVR (mit Untertiteln)

BEI-NRW - Das Bedarfsermittlungsinstrument (Muster)

Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz (Projekthomepage)

(Quellen: LVR, Projekt "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz")