03.04.2018

NETZWERK ARTIKEL 3 will Partizipation bei der Umsetzung des BTHG stärken

Das NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. – führt seit 1. Januar 2018 das Projekt „Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes“ durch. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beteiligt werden.

Gemeinsam mit dem Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) und Verbänden der LIGA Selbstvertretung will das NETZWERK ARTIKEL 3 im Rahmen des Projekts die Schaffung der dazu nötigen politischen Rahmenbedingungen unterstützen. Hierzu werden Informationen und Empfehlungen bereitgestellt, die im Prozess der Umsetzung und Weiterentwicklung des BTHG die Vertretung der Interessen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen fördern und koordinieren sollen. Dabei sei besonders wichtig, dass auch Menschen mit Behinderungen beteiligt werden, die sonst häufig von Beteiligungsprozessen ausgeschlossen bzw. dabei benachteiligt würden, so die Verantwortlichen. Zu nennen seien hier zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Beeinträchtigungen, aber auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

Gute Beispiele für Verbesserungen

Durch Mitwirkung in Gremien, eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit und die aktive Begleitung von Schulungen verschiedener Akteure will der Verein den Reformprozess unterstützen. Gute Beispiele sollen aufzeigen, wo das Gesetz Verbesserungen für behinderte Menschen bringt, um die Umsetzung der neuen Bestimmungen im Sinne der Selbstbestimmung behinderter Menschen zu fördern. Zugleich will das NETZWERK ARTIKEL 3 aufzeigen, an welchen Stellen es bei der Umsetzung des BTHG zu Menschenrechtsverletzungen im Sinne der UN-BRK kommen kann oder kommt, um ggf. entgegenwirken zu können.

Das Projekt läuft bis zum 31. Dezember 2020 und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Weitere Informationen unter:

www.teilhabegesetz.org

(Quelle: www.rehadat-forschung.de)