27.06.2017

Gebärdensprachdolmetscher in Gerichtsverfahren zahlt künftig der Bund

Am 22. Juni wurde das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) verabschiedet.

"Menschen mit einer Hörbehinderung haben künftig im gesamten Gerichtsverfahren das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere für sie notwendige Kommunikationshilfen", erklärte der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer, in einer Pressemitteilung. Das betreffe rund 80.000 Gehörlose und etwa 140.000 schwerhörige Menschen in Deutschland, die in Gebärdensprache kommunizieren. "Sie müssen künftig nicht mehr die Dolmetscherkosten selber tragen. Der Bund wird diese übernehmen und sorgt damit für einen wichtigen Nachteilsausgleich im Justizwesen", so Schummer.

Künftig soll auch Rechtsberatung barrierefrei sein

In der nächsten Legislaturperiode wollen sich CDU und CSU dafür einsetzen, dass künftig auch die Rechtsberatung im Vorfeld des Verfahrens barrierefrei werde, um gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren zu ermöglichen, erklärte Schummer.

(Quelle: Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion vom 22.06.2017)