26.05.2017

Fragenkatalog zu Problemen bei Versorgung, Teilhabe und Inklusion nach Schädelhirnverletzungen verabschiedet

Der Nachsorgekongress der Arbeitsgemeinschaft „Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzungen“ (AG Teilhabe) hat Anfang März im Rahmen seiner zweitägigen Tagung Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017 verabschiedet.

Der Fragenkatalog wurde den politischen Parteien vor kurzem zugesandt. Rückmeldungen werden von der Arbeitsgemeinschaft nach dem 30. Juni zur Meinungsbildung und Diskussion auf www.nachsorgekongress.de veröffentlicht.

Der Fragenkatalog weist auf die drängenden Probleme von Menschen mit erworbener Hirnschädigung (MeH) bei der Versorgung, Teilhabe und Inklusion hin. Die Wahlprüfsteine bestehen aus 24 Fragen zu 5 Themenbereichen. Dazu zählen unter anderem Fragen zur Feststellung der Leistungsbedarfe, der Fallbegleitung sowie zu regionalen Angeboten und Strukturen bei der Versorgung hirnverletzter Menschen.

Die AG Teilhabe ist ein Zusammenschluss von Selbsthilfeorganisationen und Fachverbänden unter Schirmherrschaft der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung. Ihre Arbeit dient der Unterstützung von Menschen mit erworbenem Hirnschaden jeden Alters. Viele der Betroffenen bedürfen wegen der Folgen der Hirnschädigung und der spezifischen Einschränkungen im Erleben, Denken und Handeln oft lebenslanger Hilfe und besonderer Förderung.

Trotz Verabschiedung des Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetzes, der Pflegestärkungsgesetze und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zeigt sich, dass nicht alle für die Menschen mit erworbener Hirnschädigung relevanten Probleme und Benachteiligungen gelöst sind. Beispielsweise beinhaltet das BTHG zwar eine umfassende Auflistung der Behandlungselemente der Rehabilitation, stellt aber selbst in Teilen weiterhin kein explizites Leistungsrecht dar. Weitere wichtige gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen sind damit auch in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten.

Dr. Kristina Schröder, Präsidentin der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung und Bundesministerin a.D., betont: „Die Stellungnahmen der politischen Parteien werden den in der AG Teilhabe zusammengeschlossenen Organisationen, ihren Mitgliedern, dem Teilnehmerkreis der Nachsorgekongressreihe und der interessierten Öffentlichkeit Klarheit darüber geben, wie die einzelnen politischen Parteien mit den Schicksalen der 2 bis 2,5 Millionen Menschen – Betroffene mit erworbenem Hirnschaden und deren Angehörige – umgehen werden.“

Download

Wahlprüfsteine der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung zur Bundestagswahl 2017

(Quelle: Pressemitteilung der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung vom 18.05.2017)