07.12.2017

DIMR stellt Menschenrechtsbericht 2017 vor

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat am 06.12.2017 seinen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland dem Bundestag vorgestellt.

Zum zweiten Mal stellt das Institut seinen jährlichen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017.

Die politischen Entwicklungen in Europa, etwa in Polen, Ungarn und der Türkei, zeigen: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind nicht selbstverständlich. "Sie müssen täglich verteidigt und bekräftigt werden. Das gilt auch für gefestigte demokratische Rechtsstaaten wie Deutschland. Auch hierzulande erleben wir, dass die Menschenrechte infrage gestellt werden, dass Hass gegen andere propagiert wird und dass aus diesen Worten Taten werden", sagt die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, anlässlich der Vorstellung des Berichts am Mittwoch in Berlin. "Der zweite Menschenrechtsbericht befasst sich mit Menschen in Deutschland, die aufgrund ihrer Situation besonders verletzlich sind und im politischen Geschäft leicht aus dem Blick geraten", erklärt Rudolf.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland mit enormen Schwierigkeiten konfrontiert – so gibt es kaum barrierefreie Unterkünfte; Hilfsmittel und Therapien werden gar nicht oder nur nach aufwendigen Verfahren bei den Sozialbehörden genehmigt. Für den Bericht hat das Deutsche Institut für Menschenrechte Organisationen befragt, die im Jahr 2016 rund 2.000 Asylsuchende mit Behinderungen beraten und unterstützt haben. "Wir kritisieren, dass es nach wie vor keine Verfahren zur systematischen Identifikation besonders schutzbedürftiger Menschen gibt", sagt Rudolf. "Das bedeutet, dass Beeinträchtigungen nicht systematisch als solche erkannt werden und demzufolge keine bedarfsgerechte Versorgung stattfindet."

"Es ist nicht sichergestellt, dass geflüchtete Menschen mit Behinderungen nach dem geltenden Asylbewerberleistungsgesetz angemessen medizinisch versorgt werden", so Rudolf. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein zweijähriges Kind bekommt Fußorthesen und Stehständer erst mit zweijähriger Verzögerung bewilligt. Deshalb sind Fehlbildungen in Hüfte und Gelenken entstanden und das Kind wird womöglich nie richtig laufen lernen. "Daher sollte der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch auf bedarfsdeckende Leistungen festlegen und zumindest den Personen einen Zugang zur Regelversorgung gewährleisten, die nicht sinnvoll ambulant in Flüchtlingsunterkünften versorgt werden können, wie beispielsweise pflegebedürftige, schwer- und mehrfachbehinderte Menschen", sagt Rudolf.

Der Bericht thematisiert des Weiteren die menschenrechtskonforme Ausgestaltung des Alltags in Gemeinschaftsunterkünften und das Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil.

Weitere Informationen

Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG

Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2016–Juni 2017 Kurzfassung

(Quelle: Deutsche Institut für Menschenrechte, Pressemitteilung Dezember 2017)