14.09.2017

Deutsche Schmerzgesellschaft fordert angemessene Schmerzlinderung

Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. hat anlässlich der öffentlichen Sitzung des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 21.09.2017 eine Mitteilung verfasst, in der sie eine angemessene Schmerzlinderung und die Verankerung von Minimalstandards fordern.

Zum Tagesordnungspunkt 8.3.5 "Antrag der Patientenvertretung: Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens nach § 136 SGB V zum Thema „Versorgungsqualität bei Akutschmerz" und Beauftragung des Instituts nach § 137a SGB V mit der Erstellung einer Konzeptskizze" erklärt  Schmerzpräsident Prof. Dr. Martin Schmelz, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.: „Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Schmerzlinderung. Deshalb hoffe ich sehr, dass die entscheidungsbefugten Mitglieder dieses wichtigen Gremiums des deutschen Gesundheitswesens dem außerordentlich am Allgemeinwohl orientierten Antrag der Patientenvertretung nachkommen und entsprechend beschließen. Ziel der Initiative ist es, endlich Minimalstandards auch in der Schmerztherapie zu verankern, wie dies in anderen Bereichen der Medizin - beispielsweise bei der Hygiene - schon lange selbstverständlich ist".

„Schmerz-Indikator einführen – Qualität sichern!“

Die aktuelle Situation der Schmerzversorgung sei in vielen Kliniken verbesserungsfähig. Dies zeige bereits der offizielle Bericht zum Health-Technology-Assessment (HTA) Nr. 126 Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMIDI): „Wir hoffen, dass durch die Initiative der Patientenvertretung des G-BA Krankenhäuser in Deutschland künftig so aufgestellt sind, dass Patientinnen und Patienten - beispielsweise nach Operationen - keine unnötigen Schmerzen erleiden. Studien zeigen: In rund der Hälfte der Kliniken ist das derzeit nicht gut geregelt, und deshalb erleiden Patienten unnötige Schmerzen“, so Prof. Dr. Wolfgang Koppert, Sprecher des Beirats der Fachgesellschaften in der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. In 1/3 der deutschen Kliniken gibt es beispielsweise immer noch keine Akutschmerzdienst „Das kann auch zu einer eigentlich vermeidbaren späteren Chronifizierung beitragen“, so der Experte.

Auch vor diesem Hintergrund hatte bereits die 88. Konferenz der Gesundheitsminister der Länder und des Bundes vom 24./25. Juni 2015 den G-BA um eine Stärkung der schmerzmedizinischen Versorgung gebeten und an diesen appelliert „ein strukturiertes Akutschmerzmanagement der Krankenhäuser und Qualitätskriterien zu entwickeln.“ Diese Beschlussfassung resultiert aus den vorherigen Erörterungen u. a. beim Nationalen Schmerzforum, das die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. jährlich im Dialog mit den bundesweit für die Schmerzversorgung maßgeblichen Akteuren in jedem September eines Jahres durchführt, in diesem Jahr am 15. September 2017, diesmal zum Themenfeld „Patientenorientierung und Schmerzversorgung“.

Weitere Informationen

Zu den Tagesordnungspunkt der 116 Öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 21. September 2017

4. Nationales Schmerzforum, 15. September 2017,  zum Themenfeld „Patientenorientierung und Schmerzversorgung"

(Quelle: Deutschen Schmerzgesellschaft e. V., Pressemitteilung vom 13. September 2017)